Panzer nach Karlsruhe

SicherheitsGIGANT - die höchste Instanz für Recht und Sicherheit!

Fall: C. Reimer vs L. Kießler
Aktenzeichen: 002_2025
Gegner: Lothar Kießler (pensionierter Polizist)
In der Rolle: Der Ehezerstörer
Vorwurfe: u.a. Kindeswohlgefährdung, Prozessmanipulation, mutmaßliche Urkundenfälschung,
Namensrechtsverletzung und weitere
Fallakte:
C. Reimer vs L. Kießler u.a.

ACHTUNG, WIR WENDEN UNS AN DIE REGIERUNG UND FORDERN!

Vorab: Alle Aussagen die ich hier mache, sind nach meiner vollen Überzeugung, die Wahrheit!

Vorwort zur Fallakte C. Reimer vs. Lothar Kießler und andere

Diese Seite dokumentiert den Verlauf eines außergewöhnlichen Familien- und Justizverfahrens, das aus Sicht des Betreibers schwerwiegende Fragen zum rechtstaatlichen Vorgehen, zum Schutz der Familie und zur Wahrung der Grundrechte aufwirft.

Ich, Christian Reimer, habe über Monate hinweg versucht, auf offiziellem Weg Gehör zu finden, Beweise einzureichen und Missstände darzustellen. Zahlreiche Eingaben, Beschwerden und Anträge blieben unbeachtet oder wurden ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Da diese Verfahren direkte Auswirkungen auf meine Familie, meine Kinder und meine Gesundheit haben, sehe ich mich gezwungen, den gesamten Vorgang öffentlich zu dokumentieren – nachvollziehbar, chronologisch und überprüfbar.

Diese Veröffentlichung dient nicht der Diffamierung einzelner Personen, sondern der Wahrheitsfindung, Transparenz und dem Schutz der Grundrechte. Ich handle hierbei in Ausübung meiner Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), meines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie im berechtigten Interesse (§ 193 StGB).

Personen und Institutionen werden – soweit möglich – nicht vollständig namentlich genannt, sondern durch Funktionen, Rollen oder abgekürzte Bezeichnungen beschrieben, um das Persönlichkeitsrecht zu wahren und dennoch eine klare Zuordnung im Kontext zu ermöglichen. Personen die unmittelbar betroffen sind, werden aufgrund der hier erklärten Notwendigkeit und um Verwechslungen zu vermeiden, mit Ihren Vollen Namen und ggf. auch Ihrer Beruflichen Bezeichnung genannt!

Jede betroffene Person oder Institution erhält das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann an kontakt@taubenfreundschaft.de gesendet werden; entsprechende Stellungnahmen werden transparent veröffentlicht und – falls erforderlich – in den jeweiligen Artikeln ergänzt bzw. angepasst.

Diese Seite steht unter dem Schutz folgender Grundrechte und Gesetze:

  • Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Art. 6 GG & 1666 BGB – Schutz von Familie und Kindeswohl
  • Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf effektiven Rechtsschutz
  • Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip
  • Art. 103 GG – Rechtliches Gehör
  • Art. 2 Abs. 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Art. 2 GG – Schutz unseres Persönlichkeitsrechts
  • Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
  • 193 StGB – Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • 32 StGB – Notwehr
  • 244 Abs. 2 StPO & § 286 ZPO – Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung

Diese Fallakte ist kein Ausdruck von Wut, sondern ein Akt der Selbstverteidigung mit den Mitteln der Transparenz – innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes und im Vertrauen darauf, dass Öffentlichkeit dort Gerechtigkeit fördert, wo geschlossene Türen sie verhindern.