Panzer nach Karlsruhe
SicherheitsGIGANT - die höchste Instanz für Recht und Sicherheit!
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09 January 2026 19:00:44 Uhr


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JETZT MAL ERNSTHAFT LEUTE... Wollt Ihr mich hier alle ein wenig testen?
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Wann hören wir damit auf, mich für den kleinen dummen Jungen zu halten...

und mal mit ein wenig mehr ernst und Aufmerksamkeit an die Sache ran zu gehen und das ganz besonders, wenn Sie mich damit eigentlich ärgern wollten und mir sofort eine Kostenstellung dazu geschickt haben, denke ich diese ist aufzuheben! Aber gut, damit habe ich heute nicht gerechnet und glaube hier langsam ich treffe hier nur auf Richter, die den ernst der Lage nicht begreifen und auch nicht verstehen, dass ich tatsächlich dazu in der Lage bin Beschlüsse zu lesen und ich bin sogar fest davon überzeugt,dass die Akten vom Gewaltschutzverfahren ein riesiges Chaos sind und mal ganz Ehrlich Herr Richter Schumacher vom Kammergericht, dann erklären Sie mir mal, wie ich Ihnen dann eine Sammlung von Ordnungsgeldern für das Verfahren auf den Tisch hauen kann, wenn ich an diesen Verfahren nicht mal beteiligt bin?

Wirklich ich begreife diese Richterliche Leistung in unseren Land absolut nicht mehr und auch wenn Sie in Ihren Schreiben geschrieben haben „unanfechtbar“, dann kennen Sie mich da aber noch nicht und ich präsentiere Ihnen schon hier meine Reaktion dazu,, welche Sie am Freitag auch per Einschreiben auf Ihren Tisch haben und damit das OLG nun auch zum Thema bei der Amtshaftungsklage geworden ist. Wissen Sie, jetzt verstehen hier auch alle beteiligten direkt, dass ich beantragt habe: „Das Landgericht möge feststellen, dass das Land Berlin dem Kläger auch über die geltend gemachten 100.000 EUR hinaus für sämtliche künftigen immateriellen und materiellen Schäden aus den dargestellten Pflichtverletzungen haftet.“

Ich meine langsam wird die Nummer hier offensichtlich zum Riesen Witz. Aber das einzige was Sie hier erreicht haben, ist das versagen vom AG nochmals zu untermalen, denn die Akte scheint ja so Chaotisch geführt zu sein, dass Sie nicht mal verstehen, wer wie an welchen Verfahren beteiligt ist und wer nicht?

Meine Antwort auf Ihr Schreiben:
An das Kammergericht Berlin
Senat für Familiensachen
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Betreff: Anhörungsrüge gem. § 44 FamFG i.V.m. § 321a ZPO gegen den Beschluss vom 18.11.2025 Az. 19 WF 108/25 wegen Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG

Antragsteller: Christian Reimer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit erhebe ich fristgerecht Anhörungsrüge gegen Ihren Beschluss vom 18.11.2025. Der Beschluss beruht auf einer elementar fehlerhaften und aktenwidrigen Tatsachenfeststellung, die mein Recht auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

Ich beantrage:
Der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 18.11.2025 Az. 19 WF 108/25 wird aufgehoben.
Die zugrunde liegende Beschwerde wird neu verhandelt.
Die im Beschluss enthaltene Kostenentscheidung wird aufgehoben.
I. Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör Art. 103 Abs. 1 GG
Ihr Beschluss begründet die Einstufung als bürgerliche Rechtsstreitigkeit und die Bestätigung der Verweisung an die Zivilabteilung unter anderem damit, dass der Kontext ein Gewaltschutzverfahren „in den Hintergrund tritt und lediglich Anlass für den geltend gemachten Unterlassungsanspruch ist“, da der Antragsteller „an dem Gewaltschutzverfahren nicht beteiligt“ sei.

Diese Feststellung ist aktenwidrig und unzutreffend:
Der Antragsteller war in dem zugrunde liegenden Gewaltschutzverfahren Amtsgericht Kreuzberg, Az. 164 F 2253/25 und 164 F 12263/25 die Antragsgegnerseite.
Der Antragsteller wurde durch dieses Verfahren unmittelbar in seinen Rechten beschränkt, ihm wurden Ordnungsgelder angedroht bzw. festgesetzt. Die Behauptung einer fehlenden Beteiligung ignoriert damit die zentrale Rolle des Antragstellers und die gesamte materielle Aktenlage.
Die fehlerhafte Annahme einer fehlenden Beteiligung in diesem für die familiäre Einordnung relevanten Kontext ist entscheidungserheblich. Hätte der Senat die tatsächliche Aktenlage Beteiligung des Antragstellers als Antragsgegner zur Kenntnis genommen, hätte er den unmittelbaren familiären Bezug des Verfahrens nicht als „untergeordnet“ einstufen können.

II. Widerspruch gegen die Kostenentscheidung
Die Kostenentscheidung basiert auf dem fehlerhaften Beschluss. Da der Beschluss aufzuheben ist, weil er unter Verletzung des rechtlichen Gehörs ergangen ist, entfällt die Grundlage für eine Kostenentscheidung nach § 84 FamFG. Ich lege daher vorsorglich Widerspruch gegen die Kostenfestsetzung ein.

III. Bezug zur Amtshaftungsklage
Ich weise darauf hin, dass der vorliegende Beschluss aufgrund der enthaltenen elementaren und aktenwidrigen Falschfeststellung Bestandteil der am heutigen Tage eingereichten Amtshaftungsklage gegen das Land Berlin beim Landgericht Berlin geworden ist. Dies untermauert die Klage hinsichtlich der geltend gemachten fortgesetzten Amtspflichtverletzungen durch die gerichtlichen Bediensteten.

Mit freundlichen Grüßen
Christian Reimer
Anlage: Kopie des Beschlusses vom 18.11.2025

In diesem Post ist genug juristischer Kram und ich denke hier erkennt neben meiner 15 Jährigen Tochter auch jeder andere, dass dieser Beschluss mal wieder nix war und wohl nicht so „unanfechtbar“ wie geschrieben!

Damit wird dann die Fallakte angepasst und jetzt haben wir einen nicht so fanastischen 5ten Richter mit auf dem Aktenzeichen vom Amtsgericht!

Zugriff verweigert? Nein. Zugriff erzwungen.
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Sie wurden von Taubenfreundschaft.de hierher umgeleitet. Das ist kein technischer Fehler. Das ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Was ist passiert?

UPDATE: die Fallakte - wurde an die höchste Instanz für Recht und Sicherheit abgegeben!

Skandal – wir geben der wahren Geschichte vom Amtsgericht-Kreuzberg-Skandal die nötige Reichweite, Aufmerksamkeit und Technik um dafür zu sorgen, dass hier niemand mehr wegsieht!

Wir haben als Beobachter begonnen. Wir dachten, wir dokumentieren einen bizarren Nachbarschaftsstreit und ein paar Fehler im Amtsgericht. Ein bisschen Satire, ein bisschen Kopfschütteln. Wir nannten es "Taubenfreundschaft".
Aber die Situation hat sich geändert.
Wenn Richter Gesetze brechen, um Termine zu erzwingen...
Wenn Polizisten Minderjährigen erklären, Kokain sei harmlos...
Wenn Akten manipuliert und Postpakete offen versendet werden...
...dann ist das keine Satire mehr. Das ist ein Systemabsturz.
Ein "Taubenfreund" füttert Vögel. Ein Sicherheitsgigant schützt die Infrastruktur. Und die Infrastruktur unseres Rechtsstaats wird gerade massiv angegriffen – von innen.

Unsere Mission ab heute:
Überwachung: Wir scannen jeden Beschluss, jede Verfügung und jedes Protokoll auf Fehler im Quellcode des Rechts.
Dokumentation: Nichts verschwindet mehr. Kein "verlorenes Fax", kein "vergessener Widerspruch". Wir sind das Backup.
Schutz: Wir schützen die Opfer dieses Systemfehlers (die Kinder) mit der Reichweite der Öffentlichkeit.
An die Verantwortlichen im Verteiler:
Betrachten Sie diese Seite nicht mehr als Blog eines Vaters.
Betrachten Sie sie als Audit-Log Ihres Versagens.
Wir sind online.

ACHTUNG, WIR WENDEN UNS AN DIE REGIERUNG UND FORDERN!

Vorab: Alle Aussagen die ich hier mache, sind nach meiner vollen Überzeugung, die Wahrheit!

Vorwort zur Fallakte C. Reimer vs. Gabi Kießler und andere

Diese Seite dokumentiert den Verlauf eines außergewöhnlichen Familien- und Justizverfahrens, das aus Sicht des Betreibers schwerwiegende Fragen zum rechtstaatlichen Vorgehen, zum Schutz der Familie und zur Wahrung der Grundrechte aufwirft.

Ich, Christian Reimer, habe über Monate hinweg versucht, auf offiziellem Weg Gehör zu finden, Beweise einzureichen und Missstände darzustellen. Zahlreiche Eingaben, Beschwerden und Anträge blieben unbeachtet oder wurden ohne inhaltliche Prüfung abgewiesen. Da diese Verfahren direkte Auswirkungen auf meine Familie, meine Kinder und meine Gesundheit haben, sehe ich mich gezwungen, den gesamten Vorgang öffentlich zu dokumentieren – nachvollziehbar, chronologisch und überprüfbar.

Diese Veröffentlichung dient nicht der Diffamierung einzelner Personen, sondern der Wahrheitsfindung, Transparenz und dem Schutz der Grundrechte. Ich handle hierbei in Ausübung meiner Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), meines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie im berechtigten Interesse (§ 193 StGB).

Personen und Institutionen werden – soweit möglich – nicht vollständig namentlich genannt, sondern durch Funktionen, Rollen oder abgekürzte Bezeichnungen beschrieben, um das Persönlichkeitsrecht zu wahren und dennoch eine klare Zuordnung im Kontext zu ermöglichen. Personen die unmittelbar betroffen sind, werden aufgrund der hier erklärten Notwendigkeit und um Verwechslungen zu vermeiden, mit Ihren Vollen Namen und ggf. auch Ihrer Beruflichen Bezeichnung genannt!

Jede betroffene Person oder Institution erhält das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann an kontakt@taubenfreundschaft.de gesendet werden; entsprechende Stellungnahmen werden transparent veröffentlicht und – falls erforderlich – in den jeweiligen Artikeln ergänzt bzw. angepasst.

Diese Seite steht unter dem Schutz folgender Grundrechte und Gesetze:

  • Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Art. 6 GG & 1666 BGB – Schutz von Familie und Kindeswohl
  • Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf effektiven Rechtsschutz
  • Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip
  • Art. 103 GG – Rechtliches Gehör
  • Art. 2 Abs. 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Art. 2 GG – Schutz unseres Persönlichkeitsrechts
  • Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
  • 193 StGB – Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • 32 StGB – Notwehr
  • 244 Abs. 2 StPO & § 286 ZPO – Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung

Diese Fallakte ist kein Ausdruck von Wut, sondern ein Akt der Selbstverteidigung mit den Mitteln der Transparenz – innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes und im Vertrauen darauf, dass Öffentlichkeit dort Gerechtigkeit fördert, wo geschlossene Türen sie verhindern.

Offener Brief: Wenn Recht schweigt, müssen wir laut werden
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Dieser Beitrag ist Teil einer öffentlichen Initiative zur Aufarbeitung und Dokumentation von Missständen im deutschen Familien- und Gewaltschutzrecht. Wenn auch du betroffen bist: Bleib nicht leise.

Ich schreibe diesen offenen Brief nicht aus einer Laune heraus. Ich schreibe ihn, weil ich – wie viele andere – das Vertrauen in ein System verliere, das eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte. Ich schreibe ihn, weil ich Vater bin. Und weil meine Kinder und ich nicht mehr schweigen können.

Wie konnte es so weit kommen?

Seit über 11 Monaten sehen wir uns massiven Angriffen und juristischen Maßnahmen ausgesetzt – eingeleitet durch eine Person, die nicht nur familiär belastet ist, sondern auch durch Suchtprobleme und emotionale Instabilität auffällt. Unterstützt wird sie dabei von einem ehemaligen Polizeibeamten, der offenbar seinen Eid auf das Gesetz längst vergessen hat.

Ich habe mich verteidigt. Mit Worten. Mit Beweisen. Mit Zeugen. Mit Gutachten in Arbeit. Ich bin selbst in psychologischer Behandlung, weil ich krank geworden bin durch dieses Verfahren, das sich wie eine Waffe gegen uns richtet.

"Wie lange muss man leiden, bevor Hilfe kommt?"

Was fordere ich?

  • Eine unabhängige Prüfung der Prozessfähigkeit von Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
  • Eine unabhängige Prüfung auf Haftgründe gegen Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
  • Eine interne Überprüfung der Verfahrensführung durch die Berliner Justiz
  • Eine politische Stellungnahme – denn hier wird Recht gebeugt durch Wegsehen






* Das Vorlesen von §entinel dient der Vereinfachung! Diese Videodatei werden Automatisch durch die KI generiert! Da es bei einer KI zu Verständigungsproblemen kommen kann und der Text falsch verstanden wird, sollte bei unklarheiten der zugehörige Text geprüft werden!

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