Ein neuer Brief von Frau Neuhauß – Kam aber mit Brieftaube 😉
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Berlin, 03.01.2026 - 01:12 Uhr
Ja der ging nämlich am 22.12.2025 raus und kam heute bei mir an. Leistung absolut unterirdisch! Aber das ist Taktik von Frau Neuhauß gewesen, dazu aber später mehr.
Was aber interessant ist, Frau Neuhauß wusste genau, dass sie gar nicht handeln dürfte und hat es sogar zugegeben!
Frau Neuhauß ich wusste das Sie sich mit der Nummer mit den Mails von mir fangen lassen werden. Denn natürlich haben Sie alle schreiben sauber am Montag auch per Einschreiben da und außerdem ging zusätzlich alles per Fax an das Gericht, wofür es natürlich einen sauberen Sendebericht gibt.
Ein Fax mit Sendebericht gilt vor Gericht als absolut rechtssicher eingegangen.
Aber hey das packen wir schon mal in ein Schreiben an Sie:
👉 Start Antwort Neuhauß
Aktenzeichen: 164 F 10595/25
Bezug: Ihr Schreiben vom 22.12.2025 Eingang 02.01.2026
Sehr geehrte Frau Neuhauß,
Ihre Hinweise zur elektronischen Übermittlung wurden zur Kenntnis genommen. Ich weise jedoch darauf hin, dass alle relevanten Anträge und Beweismittel – insbesondere der Antrag auf Eheannullierung und die Rüge der Prozessunfähigkeit der Antragstellerin – Ihnen bereits per Telefax und Einschreiben vorliegen bzw. auf dem Weg sind. Die Formvorschriften sind somit gewahrt.
Es wird hiermit erneut klargestellt:
Eine Verhandlung am 07.01.2026 ist unzulässig, solange die Vorfrage der Geschäftsunfähigkeit der Antragstellerin Fristsetzung an die Gegenseite bis 09.01.2026 ungeklärt ist.
Die von mir eingereichte Amtshaftungsklage über 100.000 EUR sowie die laufende Verfassungsbeschwerde AR 7362/25 umfassen auch Ihr beharrliches Ignorieren dieser existentiellen Tatsachen.
👉 Pause Antwort Neuhauß
Frau Neuhauß, Sie behaupten in Ihrem Schreiben vom 22.12.2025, mein Ablehnungsgesuch sei zurückgewiesen worden. Mir liegt hierüber bis heute kein förmlicher Beschluss vor. Ein bloßer Hinweis in einem Begleitschreiben ersetzt keine gerichtliche Zustellung.
Solange mir der Beschluss über die Zurückweisung der Befangenheit nicht vorliegt inklusive Rechtsmittelbelehrung, ist Ihre Tätigkeit weiterhin auf unaufschiebbare Maßnahmen beschränkt. Eine Scheidungsverhandlung am 07.01.2026 gehört sicher nicht dazu, insbesondere da die Vorfrage der Nichtigkeit der Ehe § 1314 BGB und die Prozessfähigkeit der Gegenseite Frist 09.01. ungeklärt sind.
Aber zu dem Thema mit der Befangenheit kommen wir gleich nochmal, lässt uns den Brief also dahingehend schon mal erweitern.
👉 Fortsetzung Antwort Neuhauß
☝️ Stop Moment… warum schreibe ich überhaupt noch mit Ihnen? Sie wollen es ja offensichtlich gar nicht verstehen! Machen wir das anders… ich beginne ein neues Schreiben.
👉 Start Schreiben – Präsidium / Dienstvorgesetzter
An das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg
–Präsidium / Dienstvorgesetzter –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Vorab per Telefax: 030 90175-684
Kopie an: Kammergericht Berlin 19 WF 108/25
Aktenzeichen: 164 F 10595/25 u.a.
Datum: 02.01.2026
ABLEHNUNGSGESUCH WEGEN BESORGNIS DER BEFANGENHEIT § 6 FamFG i.V.m. § 42 ZPO Gegen Richterin am Amtsgericht Neuhauß
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lehne ich die Richterin am Amtsgericht Neuhauß wegen Besorgnis der Befangenheit ab. Das Gesuch wird auf folgende neue Tatsachen und schwerwiegende Verfahrensverstöße gestützt:
1.Verletzung des Wartegebots während laufender Ablehnung:
Entgegen der gesetzlichen Vorschriften hat die abgelehnte Richterin während des laufenden ersten Ablehnungsverfahrens Herbst/Winter 2025 fortlaufend prozessuale Handlungen vorgenommen, die über die bloße Aktenverwaltung hinausgehen. Dies betrifft insbesondere die Terminierung zum 10.12.2025 Paket-Vorgang, die mutmaßliche Initiierung einer polizeilichen Vorladung zum 16.12.2025 und die Terminierung zur Hauptsache am 19.12.2025 sowie nunmehr am 07.01.2026.
Ergänzung zu Punkt 1: Verletzung des Wartegebots / Machtmissbrauch
Besonders schwerwiegend und die Besorgnis der Befangenheit bis zur Grenze der Rechtsbeugung untermauernd, ist der Vorfall um den 10.12.2025. Die abgelehnte Richterin versuchte hier, eine unrechtmäßige Ordnungshaft von 5 Tagen aus einem Gewaltschutzverfahren, welches sie als Ordnungsmittel unter Verletzung des Rechtlichen Gehörs während Ihrer Befangenheit beschlossen hat, als Druckmittel zu missbrauchen.
Durch die Inszenierung einer angeblichen Paket-Zustellung sollte der Unterzeichner unter einem Vorwand zur persönlichen Erscheinung bzw. in eine Falle gelockt werden, um die Haft vollstrecken zu können. Diese Form der ‚Fang-Prämienfalle‘ ist im deutschen Familienrecht absolut fremd und zeigt, dass die Richterin jedes Maß an Neutralität verloren hat. Dieses Paket war zudem stark beschädigt und wurde nie richtig verklebt sowie für sensible Unterlagen ordnungsgemäß verschlossen! Diesbezüglich wurde Beschwerde bei der Präsidentin vom Amtsgericht ,sowie beim Landgericht eingereicht und eine Anzeige gegen Richterin Neuhauß wegen Verletzung des Briefgeheimnisses gestellt. Hierzu blieb bisher jede Antwort aus und bedarf eine zusätzliche Klärung!
Sie nutzt ihre verfahrensrechtliche Macht, um persönliche Strafaktionen gegen den Unterzeichner durchzuführen, während das Hauptverfahren Annullierung bewusst blockiert wird. Wer solche Methoden anwendet, kann nicht mehr unvoreingenommen über das Schicksal einer Familie entscheiden.
2.Unterdrückung von Beschlüssen:
In ihrem Schreiben vom 22.12.2025 Eingang 02.01.2026 behauptet die Richterin, das Ablehnungsgesuch sei zurückgewiesen worden. Mir wurde bis heute kein förmlicher Beschluss mit Rechtsmittelbelehrung zugestellt. Das bewusste Vorenthalten von Beschlüssen, um vollendete Tatsachen zu schaffen, begründet die massive Besorgnis der Parteilichkeit und Rechtsbeugung.
3.Ignorieren neuer, existenzieller Beweismittel Arglistige Täuschung:
Die Richterin weigert sich beharrlich, die eingereichten Beweise zur 20-jährigen Suchthistorie, den dokumentierten Mietschulden/Räumungsklagen und der damit verbundenen Geschäftsunfähigkeit der Antragstellerin § 104 Nr. 2 BGB zur Kenntnis zu nehmen Hinzu kommt, dass auch sämtliche seit September mit Sammelschreiben eingereichten Beweise und Stellungnahmen ignoriert werden, tut weiterhin trotz persönlichen Einreichen sämtlicher Unterlagen beim Gericht, als würden diese nicht existieren, treibt unter Missachtung des rechtlichen Gehörs eine Scheidungsverfahren zur Ehescheidung voran, statt das Vorranginge Verfahren auf Eheannullierung § 1314 BGB zu prüfen. Hinzu kommt, dass dieses Ehe-Scheidungsverfahren anfangs als Härtefallverfahren 2 Monate nach Unterzeichnung der Anwaltlichen Vollmacht eingereicht und später wortlos umgewandelt wurde.
4.Willkürliche Terminierung:
Die Terminierung auf den 07.01.2026 ist mutwillig, da die Richterin inzwischen genau weiß, dass der Gegenseite eine Frist zur Stellungnahme zur Prozessfähigkeit bis zum 09.01.2026 gesetzt wurde. Eine Verhandlung vor Ablauf dieser Frist entbehrt jeder rechtlichen Grundlage.
5.Rechtshängigkeit beim OLG:
Wie Richterin Neuhauß bekannt ist, liegen dem Kammergericht OLG Anträge vor, das Verfahren wegen Ihrer offensichtlichen Befangenheit und der vorrangigen Prüfung der Ehe-Annullierung an sich zu ziehen. Solange die übergeordnete Instanz nicht entschieden hat, ob Sie überhaupt noch zuständig ist, ist jede Terminierung durch Richterin Neuhauß ein Akt der Willkür und eine Missachtung des Instanzenzuges.
6.Gefahr für Leib und Leben Psychische Gewalt:
Aufgrund von Richterin Neuhauß ihren bisherigen Verhaltens Androhung von Haft, Ignorieren von Entlastungsbeweisen stellt Ihre Verhandlungsführung eine unmittelbare Bedrohung für meine psychische Integrität dar. Ich werde mich dieser Situation nicht schutzlos ausliefern.
Antrag:
Ich beantrage, die Richterin Neuhauß mit sofortiger Wirkung von dem Verfahren abzuziehen und den Termin am 07.01.2026 aufzuheben und die weitere Verfahrensführung der übergeordneten Instanz bis zur dortigen Entscheidung der Zuständigkeit zu übergeben. Ein Erscheinen ist mir aufgrund der psychischen Drucksituation und der offensichtlichen Voreingenommenheit der Richterin nicht zuzumuten.
Weiterhin wird beantragt sämtliche gestellten Befangenheitsgesuche gegen Richterin Neuhauß wegen der hier genannten Gründe erneut zu prüfen und über die durch Richterin Neuhauß mitgeteilte Zurückweisung unter Einbeziehung aller Befangenheitsgesuche neu zu entscheiden.
Des weiteren mir den Beschluss über die Zurückweisung der Befangenheit inklusive Rechtsmittelbelehrung, zukommen zu lassen. Solange mir der Beschluss über die Zurückweisung der Befangenheit nicht vorliegt, ist die Tätigkeit durch Richterin Neuhauß weiterhin auf unaufschiebbare Maßnahmen beschränkt und wird hiermit bereits gegen widersprochen!
Christian Reimer
👉 Ende Schreiben – Präsidium / Dienstvorgesetzter
Na Mensch das ist ja nur so aus mir rausgesprudelt. Eigentlich war während des Schreibens noch eine Pause geplant. Aber hey was soll’s, so haben wir das alle schneller hinter uns und das Präsidium bzw. der oder sie Dienstvorgesetzte wird das Fax Montag auf dem Tisch haben, Frau Neuhauß bekommt es einmal per Mail, Fax und Einschreiben zur Kenntnisnahme, dass OLG als Kopie und die Amtshaftungsklage wird auch als Nachtrag davon in Kenntnis gesetzt!
Und Frau Neuhauß, sie haben Ihr Schreiben zu früh abgeschickt… so habe ich noch viel zu viel Zeit um vor dem Scheidungstermin zu reagieren und damit ist ihre Idee nicht so aufgegangen. Der Antrag ist außerdem ausreichend begründet und damit bin ich natürlich entschuldigt, das Verfahren kann aus allen anderen bis heute genannten Gründen auch gar nicht laufen, da Sie aktuell auf keine Anwältin zurückgreifen kann und das in einem Verfahren wo Richterin Neuhauß Anwaltspflicht ausgesprochen hat, ist das eher ungünstig und durch die schwebend ungültige Vollmacht, gibt es auch keinen gültigen Antrag auf eine Scheidung, sondern eher einen, den man als entspannt ruhend betrachten muss!
So damit haben wir das auch fertig und sagen bis zum nächsten Mal… Tschüss…
Aber nicht zu vergessen…
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