Gestern so, heute so – Kann sich die Justiz nicht entscheiden? NEIN! Warum ich nicht leise werde, solange das Recht gebeugt wird.
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Berlin, 15.01.2026 - 08:55 Uhr
Könnt Ihr euch noch an den letzten Beitrag erinnern? Ist doch eine nette Fortsetzung, oder?
Ich will niemandem meine Meinung aufzwingen. Aber ich verlange, dass man sich mit den Fakten beschäftigt!
Wir haben erst Mitte Januar, und ich bin schon wieder im Schreibmodus und haue nun doch mal wieder ne Beschwerde raus die sich gewaschen hat ... Diesmal geht Post an die ganz großen Tiere: Dienstaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin des Kammergerichts Dr. Grotkopp und – man höre und staune – wir sammeln natürlich direkt für das Bundesverfassungsgericht: Az. 1 BvR 9/26.
Was das bedeutet? Dass die „kleinen Spielchen“ am Amtsgericht jetzt unter Flutlicht stehen.
Der neueste „Hammer“ von Richterin Neuhauß:
Sie hat eine Stellungnahme geschickt. Darin behauptet sie allen Ernstes:
„Für eine Geschäftsunfähigkeit der Antragstellerin gibt es keine Anhaltspunkte.“
Moment mal. Keine Anhaltspunkte? * Ich habe Durchsuchungsbeschlüsse von 2012 / 2013 vorgelegt Drogenfund. Eine lückenlose Linie aller durch die Antragstellerin angemieteten Wohnungen durch Mietschuld bis hin zur Räumungsklage und dem verlassen einer nichtgeräumten Wohnung, liegen ebenfalls vor! Diese gesamte Nachweiskette zeigt ein seit 2004 verschlepptes Problem der Antragstellerin!
Ich habe Audios, in denen die Sucht zugegeben wird.
Ich habe Zeugenaussagen über den täglichen Zustand welche dem Gericht mehrfach vorliegen!
Frau Neuhauß hat offensichtlich ihre Robe gegen einen weißen Kittel getauscht. Sie diagnostiziert „aus der Ferne“ völlige Gesundheit, ohne auch nur einen einzigen meiner Beweise gelesen zu haben. Das ist keine Rechtsprechung, das ist Realitätsverweigerung im Amt.
Die Lüge von der „Aktenverwaltung“:
Sie schreibt, sie habe nur „Verwaltung“ gemacht. Gleichzeitig gibt sie zu, dass sie Termine angesetzt und Ordnungsmittel Haft! vollstreckt hat.
Besonders dreist: Sie behauptet, mein Befangenheitsantrag sei schon am 17.11.2025 abgelehnt worden.
Komisch nur: Ich habe diesen Beschluss nie bekommen. Nie! Und jetzt tut sie so, als wäre alles rechtskräftig, um mich mundtot zu machen. Das ist der Versuch, mir mein Recht auf Beschwerde zu stehlen, indem man die Post einfach „vergisst“.
Der Anwalts-Trick:
Jetzt behauptet sie, meine Anträge auf Annullierung seien ignoriert worden, weil ich keinen Anwalt hatte.
Faktencheck:
Mein Antrag ging am 04.08.2025 ein.
Der Antrag der Gegenseite erst am 11.08.2025.
Wenn ich einen Anwalt gebraucht hätte, hätte sie mir eine Frist setzen müssen „Bitte Anwalt benennen“. Hat sie das getan? Nein. Sie hat meinen Antrag einfach in den Müll geworfen und den der Gegenseite bevorzugt. Das ist keine „Formvorschrift“, das ist Parteinahme.
Mein Fazit für heute:
Frau Neuhauß, Sie haben sich verrannt. Ihre „Diagnose“ zur Sucht wird jetzt Teil meiner Akte in Karlsruhe. Wie wollen Sie dem Bundesverfassungsgericht erklären, dass Sie eine über 20-jährige Suchthistorie als „keine Anhaltspunkte“ abtun, ohne je einen Gutachter bestellt zu haben?
Ich habe Zeit. Ich habe Geduld. Und jetzt habe ich auch noch das Aktenzeichen aus Karlsruhe. Wir hören uns am letzten Tag Ihrer Frist – und dann wird es nicht mehr nur um „Verwaltung“ gehen.
Ja Frau Neuhauß jetzt habe ich sie ein bisschen traurig gemacht, weil da gar kein wirklicher Schock für sie drin stand, der mich ja doch inzwischen irgendwie zum vorzeige Antragsgegner macht und von dem meisten anderen abhebt und deutlich unterscheidet, oder? Naja sie wissen schon wie ich es meine und darum…
Richterin Neuhauß ich habe keine Ahnung wo diese Sache hier hinführen soll und wird,für Sie jetzt auf jeden Fall erstmal gemeinsam mit Richter Schumacher zusammen , zu Frau Dr. Grotkopp, dann fristgerechtam letzten Tag ans Amtsgericht und in dieser Zeit ist es nun für mich ganz entspannt möglich, dem BverfG mitzuteilen, dass es aktuell ein ruhendes Verfahren, welches es nicht mal geben dürfte ,wegen einer ERNEUT abgelehnten Richterin gibt und mein begehren auf Rechtschutz sogar in der höchsten Berliner Instanz übergangen wurde! Weiterhin werde ich dem BVerfG mitteilen, dass Sie hier nun beschließen müssen!
Genug Beweise kann ich ja vorlegen 😉
Ja ich weiß, so ein paar lächerliche Zeilen von mir, sind jetzt nicht so die Hausnummer, von der ich da eben noch schrieb, richtig? Seien sie nicht enttäuscht, wir lassen es einfach wieder mal so aus uns raussprudeln und dann zeige ich ihnen direkt zum einen mal, wie schön förmlich ich schreiben aufsetzen kann und zum anderen, dass nun auch Präsidentin Abel ein wenig was zu erklären hat. Natürlich geht all das mit ihrer Stellungnahme auch an BverfG und wird sicherlich dort den Alarm langsam doller dröhnen lassen, wie der letzte DJ den sie hörten, es je schaffte…
Na dann legen wir doch mal los. Ja mit so einem 👉 1 BvR 9/26 sieht die Welt doch glatt für alles ganz anders aus und ich denke das sieht die Präsidentin vom Landgericht auch bald so um nicht auch noch irgendwo vorsprechen zu müssen.
Dann mal los…
An die Präsidentin des Kammergerichts
Frau Dr. Grotkopp
Elßholzstraße 30–33
10781 Berlin
Vorab per Telefax: 030 9015-2200
Per Einschreiben
Berlin, den 15.01.2026
BETREFF: DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE gegen:
1. Vors. Richter am KG Schumacher 19. Zivilsenat
2. Richterin am AG Neuhauß Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Abt. 164
Hier: Systematisches Justizversagen, Rechtsbeugung und Verletzung des rechtlichen Gehörs
Bezug: Verfahren 19 WF 108/25 KG / 164 F 10595/25 AG / BVerfG 1 BvR 9/26
Sehr geehrte Frau Präsidentin Dr. Grotkopp,
hiermit erhebe ich formell Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die oben genannten Richter. Da die Dienstaufsicht des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg auf bisherige Eingaben u.a. zur „Paket-Falle“ durch Richterin Neuhauß untätig blieb, wende ich mich nun an Sie als Spitze der Berliner Ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Es liegt ein instanzübergreifendes Organisationsversagen vor, das den Rechtsstaat in Berlin in Frage stellt.
I. Zu Herrn Vors. Richter am KG Schumacher
Herr Richter Schumacher legt eine dienstpflichtwidrige Verfahrensweise an den Tag, die den Anspruch auf effektiven Rechtsschutz Art. 19 Abs. 4 GG vereitelt:
1. Willkürliche Aktentrennung „Salami-Taktik“
Am 22.10.2025 reichte ich einen umfassenden Hauptantrag auf Annullierung und Verfahrensübernahme ein. Am 23.10.2025 folgte ein explizit als solcher bezeichneter „Nachtrag“ Namensrecht. Richter Schumacher hat den Hauptantrag ignoriert, den Nachtrag jedoch isoliert als eigenes Verfahren 19 WF 108/25 angelegt und kostenpflichtig abgewiesen. Ein Nachtrag kann juristisch nicht ohne den Bezug zum Hauptantrag bearbeitet werden. Dies ist eine bewusste Aktenmanipulation.
2. Ankündigung der Rechtsverweigerung
Mit Schreiben vom 07.01.2026 teilt Richter Schumacher mir mit: „Weiteres ist auf Ihre Schreiben von hier aus nicht zu veranlassen. Von weiteren Eingaben […] bitte ich abzusehen.“ Einem Bürger, dessen Verfassungsbeschwerde 1 BvR 9/26 angenommen wurde, das Wort zu verbieten, ist unzulässig.
II. Zu Frau Richterin am AG Neuhauß
Das Verhalten der Richterin am Amtsgericht hat das Maß bloßer Fehlentscheidungen längst überschritten und bewegt sich im Bereich der Willkür und Amtsanmaßung:
1. Amtsanmaßung durch medizinische Ferndiagnose Ignorieren von Beweisen
In ihrer Stellungnahme vom 06.01.2026 behauptet die Richterin trotz Vorlage von Durchsuchungsbeschlüssen Drogenfunde, Audio-Geständnissen und Zeugenaussagen zur über 20-jährigen Suchthistorie der Gegenseite: „Für eine Geschäftsunfähigkeit der Antragstellerin gibt es keine Anhaltspunkte.“
Die Richterin setzt sich hier über erdrückende Beweise hinweg und maßt sich eine medizinische Expertise an, um die Prüfung der Prozessfähigkeit § 104 BGB seit nunmehr Februar 2025 zu verweigern. Dies verletzt die Amtsermittlungspflicht § 26 FamFG vorsätzlich. Ein eingereichter Antrag zur Wiederaufnahme eines von ihr verhängten Ordnungsmitteln hat sie nicht ans Kammergericht weitergeleitet und willkürlich weitere Ordnungsmittel trotz Ablehnung der Dezimentin, erlassen und die Tagessätze im Würfelbecher Prinzip ermittelt!
2. Vorspiegelung falscher Tatsachen Der „Phantom-Beschluss“
Richterin Neuhauß behauptet, mein Befangenheitsantrag sei am 17.11.2025 rechtskräftig zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss wurde mir jedoch niemals zugestellt. Sie nutzt eine nicht wirksame Entscheidung, um Termine anzusetzen und Zwangsmaßnahmen anzudrohen. Ein faires Verfahren ist unter dieser Richterin ausgeschlossen.
3. Verletzung der Hinweispflicht Anwaltszwang
Sie führt nun an, meine Anträge seien wegen fehlenden Anwalts unzulässig. Fakt ist: Mein Antrag ging am 04.08.2025 ein, der der Gegenseite erst am 11.08.2025. Eine richterliche Hinweispflicht oder Fristsetzung zur Anwaltsbestellung erfolgte nie. Die Richterin nutzt Formalien selektiv, um mir den Rechtsschutz zu verwehren.
III. Antrag
Das Bundesverfassungsgericht führt meine Beschwerde unter dem Aktenzeichen 1 BvR 9/26.
Ich bitte Sie, im Rahmen Ihrer Dienstaufsicht unverzüglich einzuschreiten. Der Zustand, dass sowohl das Amtsgericht als auch der zuständige Senat des Kammergerichts sich weigern, existenzielle Anträge Annullierung und Beweise Sucht/Geschäftsunfähigkeit zur Kenntnis zu nehmen, ist unhaltbar.
Ich erwarte eine Stellungnahme, wie das Kammergericht gedenkt, die Rechtsstaatlichkeit in diesen Verfahren wiederherzustellen. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass eine Kopie dieses Schreibens und den Schriftwechsel zwischen Richter Schumacher und mir, dem oben genannten Aktenzeichen meiner Bundesverfassungsbeschwerde zur Kenntnisnahme an das Bundesverfassungsgericht nachreichen werde.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Christian Reimer
Da kannste nur noch sagen,dass ist wieder gesprudelt wie verrückt...
Anlagen: sämtliche gegen Richterin Neuhauß gestellten Anträge und weiteren Schriftsätze, wie eine Anzeige einer minderjährigen, von ihr selbst gestellt und weiteres.
Ja Frau Neuhaus, da habe ich wieder anders reagiert, wie sie dachten und sind wir mal ganz ehrlich. Sie bekommen jetzt an dem Tag wie die Frist wegen Ihrer Stellungnahme zu ende geht, auch noch meine Stellungnahme zu Ihrer Aussage, welche natürlich bereits fertig ist. Aber hier drängelt ja keiner, da kann ich ja ganz entspannt machen. Sie können sich ja in der Zeit einfach schon mal die Ummeldebestätigung und eine zweite Meinung zu Ihrer Medizinischen Aussage bezüglich der Antragstellerin, durch diese einreichen lassen… Das macht die Sache dann auch im Strafprozess so viel einfacher wenn der Tatsächliche Zustand ermittelt wurde!
Denn seien sie mir nicht böse, aber Ihre Leistung als Richterin lässt schon zu wünschen übrig, da bekomme ich bei Medizinischen Meinung ja richtige Panikattacken!
In diesem Sinne haben ja jetzt alle erstmal neue Aufgaben und ein wenig was zu tun… schauen wir mal wie es weiter geht... bei der Richterin ziemlich sicher mit den Ziel Haft oder Ordnungsgelder durchzusetzen. Aber Frau Neuhauß machen sie ruhig… mit solch einem AZ ist das sicherlich eine Mega Idee, die sich prima mit Rache oder menschliches Versagen, oder ja vielleicht auch schlimmeres, erklären lässt. Man darf nicht vergessen, die haben wirklich bis ende des letzten Jahres, absolut alles als Anhänge mit da und werden hier sicherlich Recht sprechen und nicht brechen ☝️🧐
Dann bis bald oder auch später, einfach Push oder RSS Feed abonnieren und du bist einer von von vielen, die in der selben Sekunde Bescheid wissen, wo ich auf absenden klicke 😏
Sentinel dein Auftritt 🤓
- Wie wahrscheinlich ist es eigentlich eine Bundesverfassungsbeschwerde einzureichen, die dann auch noch angenommen wird?
- Berlin bringt hier wohl nichts mehr und daher jetzt vollen Fokus auf Karlsruhe!
- Lothar Kießler sollte vielleicht langsam Einsicht zeigen! - Is it legal?
- Was war gestern im Amtsgericht Tempelhof Kreuzberg los?
- Ein neuer Brief von Frau Neuhauß – Kam aber mit Brieftaube 😉








































































































