Frau Neuhauß sie können es wirklich nicht lassen und gehen hier die heftigsten Wege überhaupt, richtig?
📣 *§entinel vorlesen lassen?
Aber ich bin dafür der, der immer anders auf ihre Aktionen reagiert...
wie Sie es erwarten, denn sind wir doch mal ganz Ehrlich, mit dieser Reaktion die hier jetzt kommt, haben Sie nicht gerechnet, richtig Frau Neuhauß? So klappt die Nummer mit Ihren Termin, wo sie sich dann hinstellen wollten und sagen, der wäre dabei gewesen, nicht funktionieren und wissen Sie warum ich das weiß? Weil sie beim letzten Mal bei der Terminvergabe, ein sehr ähnliches Schreiben mit Anwalt usw. geschickt haben. Aber die Nummer wie sie hier auf so heftig fahrlässige Weise mit sensiblen Daten umgehen, ist absolut nicht zu entschuldigen! Aus diesem Grund habe ich weiterhin das zweite Schreiben bei der Gerichtsleitung in Verbindung mit diesem eingereicht. Beide Schreiben werden auch Bestandteil beim BVerfG und der Amtshaftungsklage! Ich behalte mir ganz besonders hier jetzt eine Klagewerterhöhung ausdrücklich vor!
Damit haben Sie dann jetzt von mir auch die zweite Anzeige! Sie sagten zu mir der mit dem Halbwissen und hauen dann Pakete raus, die mein Kind mit 10 sicherer verpackt hätte! Ganz ehrlich Frau Neuhauß Sie sind für das Land Berlin absolut peinlich und Ihr Verhalten wirklich nicht mehr zu erklären! Ich werde mit allen rechtlichen Mitteln auf solche groben und fahrlässigen Fehler reagieren!!!
Wissen Sie was witzig ist…. Meine KI hat sie entlarvt! Denn diesen Trick mit dem Paket kannte sie. Sie konnte auch sofort analysieren, was sie vor haben! Gegen Sie läuft inzwischen die 2. Anzeige von mir, eine von meiner Tochter und ich kann Ihnen versichern, jetzt haben sie die Karre komplett in den Dreck gefahren und das wirklich heftig! Denn das jetzt noch zu erklären, bekommen sie nicht mehr hin! Genau dafür habe ich vor einiger Zeit einen Beitrag begonnen der Morgen wahrscheinlich kommen wird und Richterin Neuhauß, jetzt fragen wir die Bürger persönlich, ob diese für ihre wirklich heftigen Teilweise mutwilligen und fahrlässigen Rechtsverstöße aufkommen nöchten! Ich denke das wollen sie nicht! Ich habe einfach nur noch die Schnauze voll von ihren Verhalten mir gegenüber…
Bericht zum Vorfall am 29.11.2025 – Besonders schwerer Datenschutzverstoß durch das Amtsgericht Kreuzberg
Betreff: Massive Datenschutzverletzung durch unsachgemäße Zustellung gerichtlicher Akten
Sachverhalt: Am 29.11.2025 wurde mir ein Paket vom Amtsgericht Kreuzberg zugestellt. Es handelt sich um ein Verfahren, in dem ich persönlich betroffen bin. Das Paket wog 1,1 kg und enthielt sensible personenbezogene Daten, darunter Gerichtsakten, E-Mails sowie Schreiben einer beteiligten Anwältin und der Richterin Neuhauss.
Die Zustellung erfolgte in einem beschädigten, unzureichend verklebten und an mehreren Stellen offenen Umschlag. Bereits der DHL-Zusteller wies mich beim Klingeln darauf hin, dass das Paket beschädigt sei. Fotos belegen, dass der Umschlag bei der Übergabe bereits geöffnet war – dieser Zustand war bereits in der DHL-App in Echtzeit dokumentiert.
Besonders brisant ist:
- Es war der einzige Tag, an dem fremde DHL-Zusteller nur in meinem Haus tätig waren – alle anderen Häuser wurden durch den mir bekannten Stammfahrer beliefert. Auch das dieser Auslieferer nur 2 Stopps hatte, ist mehr wie ungewöhnlich. Bei dem Stammfahrer wären es mindestens 20+ gewesen!
- Die Verpackung ist für ein solches Gewicht sowie die enthaltene Brisanz vollkommen ungeeignet und weist auf grobe Fahrlässigkeit hin.
- Dritte Zusteller und Nachbarn hatten durch das vollkommen geöffnete Paket potenziellen Zugriff auf hochsensible Inhalte wie Scheidungsunterlagen, anwaltliche Kommunikation, medizinische Aspekte und persönliche Daten meiner Kinder.
- Es ist nicht auszuschließen, dass das Paket nicht in vollständigem Zustand bei mir angekommen ist. Einige Unterlagen lassen keine klare Begründung für ihren Inhalt erkennen. Es war nicht ein unterschriebenes Schreiben in diesem Paket, keine Anordnung, kein Beschluss und auch kein Termin! Dies wird unter Eidesstatt versichert! Hier sollte der eigentliche Inhalt geprüft werden und bei verlorengegangenen sensiblen Daten, rechtliche Schritte gegen den Verursacher eingeleitet werden!
- Das beigefügte Schreiben einer Anwältin ist mit falschem Aktenzeichen versehen und betrifft ein Verfahren, in dem die betreffende Anwältin nicht mandatiert war. Trotzdem wurde dieses Schreiben vom Gericht einem völlig anderen Verfahren zugeordnet.
Rechtliche Würdigung:
Gemäß Art. 9 DSGVO handelt es sich bei den übermittelten Informationen um besonders schützenswerte personenbezogene Daten. Das Amtsgericht Kreuzberg ist gemäß Art. 32 DSGVO verpflichtet, bei der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen TOMs zu treffen.
Dies wurde hier in mehrfacher Hinsicht verletzt:
1.Verletzung der Vertraulichkeit und Integrität: Die offen zugestellten Dokumente konnten unbefugten Dritten zur Kenntnis gelangen.
2.Unzureichende Verpackung: Ein über 1 kg schwerer Papierumschlag mit minimalem Klebeband stellt keine fachgerechte Versandmethode für Gerichtsakten dar.
3.Keine sichere Übermittlung: Weder die Sendung selbst, noch die Art der Zustellung erfüllt die Anforderungen an den Schutz sensibler Daten.
Verantwortlich i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das Amtsgericht Kreuzberg, namentlich die für das Verfahren verantwortliche Richterin Frau Neuhauß.
Forderung:
Ich fordere lückenlose Aufklärung und Meldepflicht gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 33 DSGVO:
1.Welche konkreten Schutzmaßnahmen TOMs wurden bei der Verpackung und Versendung sensibler Daten getroffen?
2.Wer war beauftragt mit der physischen Zusammenstellung und dem Versand?
3.Welche Personen Richterin, Geschäftsstelle, Poststelle waren an dieser Entscheidung beteiligt?
4.Welche Schritte wurden nach Kenntnis der beschädigten Zustellung unternommen?
5.Wurde der Vorfall intern dokumentiert?
Ich behalte mir darüber hinaus die Einreichung einer Strafanzeige gemäß § 206 StGB Verletzung des Postgeheimnisses sowie die Erweiterung der Amtshaftungsklage und der Bundesverfassungsbeschwerde wegen grober Fahrlässigkeit, gesundheitlicher Folgen und psychischer Belastung ausdrücklich vor.
Parallel dazu erfolgt diese Meldung an:
- Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit BlnBDI
- Die behördliche Datenschutzbeauftragte des Amtsgerichts Kreuzberg
- Die Präsidentin des Landgerichts Berlin zur internen Prüfung
Beweissicherung:
- Fotos des geöffneten Pakets bei Übergabe mit Zeit- und Standortstempel
- Zeugin der Nachbarschaft bei Zustellung anwesend
- Freundschaft die gezielt mit auf dieses Angekündigte Paket als Zeuge unmittelbar dabei war.
- Zustellungsprotokoll mit DHL-Vermerk über beschädigte Verpackung
- Inhalt des Pakets zur Dokumentation archiviert und digital gesichert
- Zuordnung des Schreibens mit falschem Aktenzeichen dokumentiert
Ich fordere eine sofortige Rückmeldung binnen 7 Tagen. Sollte innerhalb dieser Frist keine rechtskonforme Reaktion erfolgen, sehe ich mich gezwungen, diesen Datenschutzverstoß rechtlich in vollem Umfang gegen die Verantwortlichen vorzugehen.
Berlin, den 29.11.2025
Christian Reimer Wittenberger Straße 91 12689 Berlin
Schreiben 2 an die Präsidentin:
Betreff: NOTFALL-MELDUNG: Manipulierte Zustellung offenes Paket, Verdacht auf Unterschlagung von Ladungen und Rüge der Besetzung Richterin Neuhauß
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 29.11.2025 wurde mir ein Paket Ihres Gerichts zugestellt. Der Vorgang ist derart skandalös, dass ich hiermit Alarm schlage:
Manipulierte Zustellung / Verdacht auf Termin-Falle
Das Paket 1,1 kg laut Label kam geöffnet und notdürftig zugeklebt an siehe Fotos. Der DHL-Bote übergab es nur unter Zeugen.
Ich erkläre hiermit an Eides statt: Ich habe keine Ladung, Beschluss und keinen Termin erhalten! Sollte in der Akte stehen, ich sei geladen worden, ist dies unwahr und Folge dieser manipulierten Zustellung. Ich fordere sofortige Auskunft per E-Mail binnen 24 Stunden, was genau in diesem Paket sein sollte!
Rüge der Besetzung Richterin Neuhauß
Das beiliegende Schreiben vom 26.11.2025 stammt von Richterin Neuhauß.
Am 07.11.2025 wurde mir mitgeteilt: „Termin aufgehoben. Grund: Ablehnung der zuständigen Dezernentin“.
Dass Frau Neuhauß nun wieder tätig wird, ist ein verfassungswidriger Verstoß gegen Art. 101 GG Gesetzlicher Richter. Ich erkenne keine Verfügung dieser Richterin an, da sie wirksam abgelehnt ist.
Aktenzeichen-Chaos
Das beiliegende Schreiben der Anwältin trägt das Az. 164 F 11419/25. Dies ist mein Klageverfahren. Was sucht dieses Schreiben in der Scheidungsakte 10595/25?
Das Gericht konstruiert hier offensichtlich eine Gefahrenlage „Wachschutz“, indem es wild Akten vermischt.
Forderung:
Bestätigen Sie mir bis zum 02.12.2025, dass kein Termin anberaumt ist und senden Sie mir die Inhaltsliste des Pakets zu. Ich werde aufgrund der Gefahrenlage Richterin Neuhauß das Gericht ohne personenschutzrechtlichen Beistand nicht betreten.
Mit fordernden Grüßen,
Christian Reimer
Bild Links unten ist vor der Zustellung noch in den Händen des DHL Fahrers mit Zeugen belegbar!














































