Panzer nach Karlsruhe

SicherheitsGIGANT - die höchste Instanz für Recht und Sicherheit!
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17 March 2026 14:06:38 Uhr


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Lasst uns doch einfach Runde 3 einer Befangenen Richterin einreichen…
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Was da los
Berlin, 20.03.2026 - 05:52 Uhr

Ich weiß, ich bringe Dinger, aber was willste denn machen wenn die Frau keine Grenzen kennt???

Sie gibt doch jedes Mal mit Ihrer Ignoranten Art mir gegenüber die Vorlage.

Damit sind wir am 30.03.2026 noch im 3. Befangenheitsverfahren und hey das geht dieses Mal als diese Bombe ja zusätzlich ans BVerfG und das OLG! Dazu kommt die klare Androhung an die Beschwerdestelle, dies an das OLG als Beschwerde einzureichen und hey wer schon die Geschäftsstelle angezeigt hat, macht auch kein halt vor einer Beschwerdeabteilung!

Ich reagiere und zeige öffentlich womit! Meine Leser würden das sofort unterschreiben und aus diesem Grund werde ich ganz genauso jetzt reagieren, lässt die Beschwerdestelle die Richterin nochmals auf mich los, gibt es gegen diese Stelle eine Reaktion! Dies ist nicht nur eine Ankündigung, sondern ein deutliches Versprechen!!!

Ich bekomme die Richterin noch gestoppt!
Richterin Neuhauß, vorab per Fax, E-Mail, öffentlicher Beitrag, Runder Tisch in Arbeit und für sie zur Sicherheit der folgende Text an die Beschwerdestelle und Generalstaatsanwaltschaft!

3. Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit § 42 ZPO
Gegen Richterin am Amtsgericht Neuhauß
Aktenzeichen: 164 F 10595/25 und andere
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lehne ich die Richterin am Amtsgericht Neuhauß in dem o.g. Verfahren sowie allen anhängigen Parallelverfahren wegen der Besorgnis der Befangenheit ab.

Begründung Neuer Ablehnungsgrund durch Beschlüsse vom 13.03.2026:
Es liegt ein taufrischer, massiver Verstoß gegen das objektive Willkürverbot Art. 3 Abs. 1 GG sowie den Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit vor, der die absolute Voreingenommenheit der Richterin zweifelsfrei belegt.

Die Richterin misst in exakt demselben Verfahren bei den Parteien mit offenkundig zweierlei Maß und maßt sich medizinische Kompetenzen an, die sie nicht besitzt:

1. Die Anmaßung medizinischer Expertise bei der Antragsgegnerin:
Die Richterin geht in ihrer Verfahrensführung konsequent davon aus, dass die Antragsgegnerin vollumfänglich prozess- und geschäftsfähig ist, und ignoriert dabei erdrückende, polizeiliche und zeugenschaftliche Beweise einer jahrzehntelangen chronischen Suchterkrankung Amphetamine/Alkohol. Die Richterin stellt hier faktisch eine medizinische Ferndiagnose zugunsten der Gegenseite aus, ohne dass jemals ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt wurde.

2. Die gleichzeitige Abwertung eines echten fachärztlichen Attests der Antragsgegnerseite:
Während die Richterin bei der Gegenseite ohne ärztliche Prüfung auf „gesund“ entscheidet, zerreißt sie in ihrem Beschluss vom 13.03.2026 mein offizielles, von einem approbierten Psychotherapeuten Dr. Wenzlawek ausgestelltes Attest vom 06.02.2026.

Dieses Attest bestätigt eine „Akute Belastungsreaktion F43.0 G“ und stellt explizit fest, dass ungelöste Probleme in diesem Scheidungsprozess, welcher der Richterin nachweislich bekannt sind, die Ursache der Erkrankung sind.

Die Richterin maßt sich an, diese fachärztliche Diagnose als unzureichend abzuwerten, weil ihr die juristische Vokabel „Reise- und Verhandlungsunfähigkeit“ fehle.

3. Zwang zur Retraumatisierung:
Es zeugt von tiefer persönlicher Voreingenommenheit und Willkür, wenn eine Richterin eine Partei unter Androhung von Zwangsmitteln zwingen will, sich genau jener Gerichtsverhandlung auszusetzen, die laut behandelndem Facharzt überhaupt erst der Auslöser der schweren psychischen Erkrankung ist. In der Begründung vom Arzt ergibt sich schon die Schlussfolgerung, dass genau dieser Prozess weitere aus ärztlicher Sicht gefährliche Reaktionen auf diesen Prozess zu erwarten sind! Dies ist keine Rechtsfindung mehr, sondern bewusste, persönlich motivierte Schikane und psychische Nötigung.

4. Eigene Verstrickung Befangenheit durch Straf- und Verfassungsverfahren:
Richterin Neuhauß versucht den Termin am 30.03.2026 mit roher Gewalt durchzupeitschen, obwohl ihr bekannt ist, dass gegen sie persönlich eine umfassende Verfassungsbeschwerde gestützt auf Az. 1 BvR 9/26 sowie strafrechtliche und dienstrechtliche Ermittlungen gestützt auf eine 26-Punkte-Beweisliste, „Das Alphabet des Versagens“ laufen, die dem Runden Tisch und den Rechnungshöfen vorliegen. Eine Richterin, die selbst Gegenstand derart massiver Ermittlungen durch die Verfahrenspartei ist, kann nicht mehr unvoreingenommen und neutral über ebendiese Partei urteilen.

Ich beantrage die sofortige Stattgabe dieses Gesuchs und die Aussetzung des Termins am 30.03.2026, da die Richterin offensichtlich die Rolle einer neutralen Instanz verlassen hat. Hier sollte auch deutlich werden, das dies bereits der dritte Befangenheitsgesuch auf Grund grober Verstöße der Richterin ist und eine erneute Ablehnung auch Dienstrechtliche Schritte gegen die Beschwerdestelle mit sich bringen werden! Es kann und darf nicht sein, dass hier ein ganzes Gericht diese Rolle einer neutralen Instanz verlassen hat!

Ich werde bei erneuter Ablehnung eine Beschwerde beim OLG gegen den Beschwerdeprüfenden Richter einlegen!
Christian Reimer

Wisst ihr, ganz ernsthaft mehr muss man dazu wirklich nicht mehr sagen! Schreiben kommt inklusive A – Z Anklageschrift und ich denke dann ist hier auch mal irgendwann wieder gut mit der Nummer!

Richterin Neuhauß, natürlich geht alles auch ans Bundesverfassungsgericht und in die Laufenden Ermittlungen mit ein! Sie hören nicht auf, kein Problem, ich weiß mich zu verteidigen!
Willkommen in der dritten Runde mit neuen Gründen, aber den alten nie vergessen und diese kommen oben noch mit drauf!!!

WIR SIND ONLINE

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Sie wurden von Taubenfreundschaft.de hierher umgeleitet. Das ist kein technischer Fehler. Das ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Was ist passiert?

UPDATE: die Fallakte - wurde an die höchste Instanz für Recht und Sicherheit abgegeben!

Skandal – wir geben der wahren Geschichte vom Amtsgericht-Kreuzberg-Skandal die nötige Reichweite, Aufmerksamkeit und Technik um dafür zu sorgen, dass hier niemand mehr wegsieht!

Wir haben als Beobachter begonnen. Wir dachten, wir dokumentieren einen bizarren Nachbarschaftsstreit und ein paar Fehler im Amtsgericht. Ein bisschen Satire, ein bisschen Kopfschütteln. Wir nannten es "Taubenfreundschaft".
Aber die Situation hat sich geändert.
Wenn Richter Gesetze brechen, um Termine zu erzwingen...
Wenn Polizisten Minderjährigen erklären, Kokain sei harmlos...
Wenn Akten manipuliert und Postpakete offen versendet werden...
...dann ist das keine Satire mehr. Das ist ein Systemabsturz.
Ein "Taubenfreund" füttert Vögel. Ein Sicherheitsgigant schützt die Infrastruktur. Und die Infrastruktur unseres Rechtsstaats wird gerade massiv angegriffen – von innen.

Unsere Mission ab heute:
Überwachung: Wir scannen jeden Beschluss, jede Verfügung und jedes Protokoll auf Fehler im Quellcode des Rechts.
Dokumentation: Nichts verschwindet mehr. Kein "verlorenes Fax", kein "vergessener Widerspruch". Wir sind das Backup.
Schutz: Wir schützen die Opfer dieses Systemfehlers (die Kinder) mit der Reichweite der Öffentlichkeit.
An die Verantwortlichen im Verteiler:
Betrachten Sie diese Seite nicht mehr als Blog eines Vaters.
Betrachten Sie sie als Audit-Log Ihres Versagens.
Wir sind online.

ACHTUNG, WIR WENDEN UNS AN DIE REGIERUNG UND FORDERN!

Vorab: Alle Aussagen die ich hier mache, sind nach meiner vollen Überzeugung, die Wahrheit!

OFFIZIELLE BEWEISAKTE: ANRUFUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS UND DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT

Vorab: Alle hier veröffentlichten Dokumente, forensischen Auswertungen und Aussagen entsprechen der absoluten Wahrheit, sind durch originäre Beweismittel belegt und dienen der Aufdeckung eines strukturellen Justizversagens.

Vorwort zur Fallakte: C. Reimer vs. G. Kießler und die Berliner Justiz
Diese Seite dokumentiert den Verlauf eines außergewöhnlichen Familien- und Justizverfahrens, das die Grenzen des Rechtsstaates überschritten hat. Da mir durch faktische Rechtsverweigerung, das Ignorieren medizinischer Notlagen und den absoluten Anwaltszwang der Zugang zu einem fairen Verfahren systematisch verwehrt wurde, sehe ich mich gezwungen, den gesamten Vorgang öffentlich, chronologisch und transparent zu dokumentieren.
WICHTIGER JURISTISCHER HINWEIS (ZENSUR- UND LÖSCHSCHUTZ):
Diese Webseite und alle hier abrufbaren Dokumente sind integraler Bestandteil und offizielles Beweismaterial der laufenden Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie der strafrechtlichen Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Az. 271 Js 594/26) wegen schweren Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung. Jeder zivilrechtliche oder außergerichtliche Versuch, diese Dokumentation zu zensieren, offline zu nehmen oder zu manipulieren, stellt einen direkten Eingriff in laufende verfassungsrechtliche und strafrechtliche Ermittlungsverfahren dar und wird den obersten Bundesbehörden als Beweisvereitelung (§ 258 StGB) gemeldet.
Zweck der Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung dient nicht der Diffamierung, sondern der Wahrheitsfindung, der Transparenz und dem Schutz der Grundrechte meiner Kinder und mir. Ich handle hierbei in Ausübung meiner Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), meines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie im berechtigten Interesse (§ 193 StGB). Personen und Institutionen, die unmittelbar als Täter, Mittäter oder staatliche Organe an den nachgewiesenen Grundrechtsverletzungen beteiligt sind, werden aufgrund der absoluten Notwendigkeit für die Ermittlungsbehörden und zur Vermeidung von Verwechslungen mit ihrem vollen Namen und ggf. ihrer beruflichen Funktion genannt.
Gegendarstellung:
Jede betroffene Person oder Institution erhält das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann an kontakt@taubenfreundschaft.de gesendet werden. Entsprechende Stellungnahmen werden transparent veröffentlicht und in den jeweiligen Artikeln ergänzt.
Diese Fallakte steht unter dem absoluten Schutz folgender Grundrechte und Gesetze:

  • Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf effektiven Rechtsschutz (Der Auslöser dieser Akte)
  • Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Art. 6 GG & § 1666 BGB – Schutz von Familie und das staatliche Wächteramt (Kindeswohl)
  • Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip
  • Art. 103 GG – Rechtliches Gehör
  • Art. 2 Abs. 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
  • § 193 StGB – Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • § 32 StGB – Notwehr (Abwehr gegen existenzvernichtende Gerichtsverfahren)
  • § 244 Abs. 2 StPO & § 286 ZPO – Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung
  • Diese Fallakte ist kein Ausdruck von Wut. Sie ist ein Akt der juristischen Notwehr mit den Mitteln der absoluten Transparenz – innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes und im Vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht und die Öffentlichkeit dort Gerechtigkeit erzwingen, wo geschlossene Türen am Amtsgericht sie verhindern.

    Offener Brief: Wenn Recht schweigt, müssen wir laut werden
    📣 *§entinel vorlesen lassen?

    Dieser Beitrag ist Teil einer öffentlichen Initiative zur Aufarbeitung und Dokumentation von Missständen im deutschen Familien- und Gewaltschutzrecht. Wenn auch du betroffen bist: Bleib nicht leise.

    Ich schreibe diesen offenen Brief nicht aus einer Laune heraus. Ich schreibe ihn, weil ich – wie viele andere – das Vertrauen in ein System verliere, das eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte. Ich schreibe ihn, weil ich Vater bin. Und weil meine Kinder und ich nicht mehr schweigen können.

    Wie konnte es so weit kommen?

    Seit über 11 Monaten sehen wir uns massiven Angriffen und juristischen Maßnahmen ausgesetzt – eingeleitet durch eine Person, die nicht nur familiär belastet ist, sondern auch durch Suchtprobleme und emotionale Instabilität auffällt. Unterstützt wird sie dabei von einem ehemaligen Polizeibeamten, der offenbar seinen Eid auf das Gesetz längst vergessen hat.

    Ich habe mich verteidigt. Mit Worten. Mit Beweisen. Mit Zeugen. Mit Gutachten in Arbeit. Ich bin selbst in psychologischer Behandlung, weil ich krank geworden bin durch dieses Verfahren, das sich wie eine Waffe gegen uns richtet.

    "Wie lange muss man leiden, bevor Hilfe kommt?"

    Was fordere ich?

    • Eine unabhängige Prüfung der Prozessfähigkeit von Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine unabhängige Prüfung auf Haftgründe gegen Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine interne Überprüfung der Verfahrensführung durch die Berliner Justiz
    • Eine politische Stellungnahme – denn hier wird Recht gebeugt durch Wegsehen






    * Das Vorlesen von §entinel dient der Vereinfachung! Diese Videodatei werden Automatisch durch die KI generiert! Da es bei einer KI zu Verständigungsproblemen kommen kann und der Text falsch verstanden wird, sollte bei unklarheiten der zugehörige Text geprüft werden!

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