Rechnungshof was eigentlich los mit dir? Wie viele Scheidungstermine muss ich noch absagen?
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Berlin, 11.03.2026 - 00:58 Uhr
Richterin Neuhauß ich sage es erneut und weiß das sie inzwischen diese Seite beobachten!
Ich schlage grundsätzlich mit allen zurück, was Juristisch möglich ist und werde mich auf das was sie versuchen nicht einlassen!!!
Der Moment wo der Runde Tisch wieder zum Einsatz kommt und das mit der vollen Aufmerksamkeit und das über die Deutschen Grenzen bis hin zum Europäischen Gerichtshof und zu Menschenrechtsorganisationen hinweg.
Ich werde mich dem nicht beugen und Stelle mich dem mit der juristisch härtesten Waffe entgegen, nämlich der hiermit offiziell eingereichten Verfassungsbeschwerde 2.0 pro!
Richterin Neuhauß auch zu diesem Termin werde ich nicht erscheinen und zeige Ihnen das Schreiben, welches dazu ans Amtsgericht unterwegs ist und mich juristisch vor ihren erneuten Angriff schützt! Aber ich trete heute wieder an den Runden Tisch und das mit etwas, was all das was ich sage, auch beweist!
Denn Richterin Neuhauß, nur weil sie es versuchen, sagte und schrieb ich oft genug, ich konzentriere mich zu 1000% auf das Strafrecht! Denn stoppe ich sie dort, sind sie überall aufgehalten! Denn sie schreiben, es gab keine Beschwerde gegen das was sie Tun?
Warum hat dann sogar das Abgeordnetenhaus von Berlin drauf geantwortet und die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen Sie und eine Anwältin eröffnet?
Nicht weil ich Langeweile habe, sondern weil ich Fakten so rüber bringe, wie sie nötig sind um strafverfolgende Behörden bei ihrem Ermittlungen zu unterstützen!
Keine Richterin auf diesen Planeten wird mich einladen, wo bereits Ermittlungen gegen diese eingeleitet wurden! Dies Wiederspricht allen was Recht und Unrecht definiert! Beginnt eine Staatsanwaltschaft die Ermittlungen sieht sie einen Grund und zur Not Stoppt all das die höchste Instanz Europas! Mir egal!
Sie Frau Neuhauß sehen mich vor Gericht, wenn es um meine Klage gegen sie geht und keine Sekunde vorher!
Sie werden keine Scheidung aussprechen! Das ist ein Versprechen! Ich werde an keinen Termin teilnehmen und das folgende Schreiben dazu, welches sie dann wieder aussitzen werden, geht heute an das Amtsgericht Kreuzberg und den Runden Tisch!
Dieser Runde Tisch hat begonnen zu reagieren und das an der höchsten Stelle, die überhaupt möglich ist. Ich habe mich danach an die Bundesministerin persönlich gewendet. Sie werden mich zu keinem Scheidungstermin bewegen und können mit ihrer Amtsbeugung weiter machen und sehen morgen im Amtsgericht mit der Mail an den Runden Tisch, wie ich die Akte nun bei jeder Behörde, jedem Gericht bis hin zur höchsten Instanz Europas, versenden werde und zur Not auch international kämpfe!
Sie werden das was sie hier versuchen nicht durchgesetzt bekommen! Dann haben sie die Eier in der Hose und beschließen sie das was Rechtsbeugung definiert, ohne das ich dabei bin! Sie bekommen mich nicht in dieses Gericht! Ich werde mich wehren, ggf. Erneut untertauchen und sie sammeln weiter Beschwerden, klagen und Mails am Runden Tisch!!!
Sie brechen mich nicht und werden das nicht erreichen was sie hier versuchen!!!
Da mein Schreiben und meine deutliche Absage zum nächsten Termin aus Willkür!!!
Absender:
Christian Reimer
Wittenberger Straße 91
12689 Berlin
Empfänger:
Amtsgericht Kreuzberg
Familiengericht - Abteilung 164
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin
Vorab per Fax, Post und dem Runden Tisch inklusive Verweis auf:
LINK IST IM SCHREIBEN AN RUNDEN TISCH VORHANDEN! DIESER WIRD FÜR UNSEREN LESERN ZU EINEM SPÄTEREN ZEITPUNKT NOCH FREIGEGEBEN!
Datum: 11.03.2026
Aktenzeichen: 164 F 10595/25
Reimer ./. Reimer
Antrag auf Terminsaufhebung 30.03.2026 und Aussetzung des Verfahrens gem. § 21 FamFG i.V.m. § 149 ZPO sowie § 227 ZPO Medizinische Verhandlungsunfähigkeit
Sehr geehrte Frau Richterin Neuhauß,
in dem vorgenannten Verfahren nehme ich Bezug auf Ihre Ladung vom 04./05.03.2026 zum Termin am 30.03.2026 und beantrage hiermit formell:
1. Den Termin zur mündlichen Verhandlung am 30.03.2026 vollumfänglich aufzuheben.
2. Das vorliegende Scheidungsverfahren sowie alle damit zusammenhängenden Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen aus den nachfolgenden schwerwiegenden Gründen sofort auszusetzen.
Begründung:
Ein persönliches Erscheinen und eine Fortführung des Verfahrens sind zum jetzigen Zeitpunkt rechtlich unzulässig, unverhältnismäßig und mir aus tiefgreifenden rechtsstaatlichen sowie zwingenden medizinischen Gründen unmöglich.
1. Medizinisch attestierte Verhandlungsunfähigkeit § 227 ZPO
Eine Teilnahme an einer mündlichen Verhandlung ist mir aus gesundheitlichen Gründen derzeit unmöglich. Wie die Beigefügte ärztliche Dokumentation Überweisung vom 06.02.2026 belegt, befinde ich mich in psychotherapeutischer Behandlung. Es wurde eine „Akute Belastungsreaktion“ ICD-10: F43.0 G diagnostiziert.
Der behandelnde Psychotherapeut, Dr. Wenzlawek, attestiert hierzu ausdrücklich: „Wir behandeln eine Akute Belastungsreaktion, die durch ungelöste Probleme in seinem Scheidungsprozess entstanden sind.“
Mich unter Androhung von Zwangsgeld oder polizeilicher Vorführung in exakt das Umfeld zu zwingen, welches laut fachärztlichem Attest der Auslöser für diese schwere akute Belastungsreaktion ist, stellt eine eklatante Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht und meines Grundrechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit dar.
2. Laufendes Dienstaufsichtsverfahren bei der Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg
Wie Ihnen bereits bekannt sein dürfte, läuft derzeit eine massive Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihre Person und Ihre bisherige Verhandlungsführung in exakt diesem Verfahren. Die Präsidentin des Kammergerichts hat mit Schreiben vom 05.02.2026 Geschäftszeichen: KG N 3133 E-46-53/2026 offiziell bestätigt, dass sie meine Eingabe wegen systematischer Grundrechtsverletzungen im Verfahren 164 F 10595/25 an die Präsidentin des Amtsgerichts Kreuzberg zur Prüfung und weiteren Veranlassung weitergeleitet hat.
Es verbietet sich aus rechtsstaatlichen Gründen, durch eine erzwungene mündliche Verhandlung Fakten zu schaffen, solange Ihre direkte Dienstvorgesetzte das bisherige Verfahren und die Befangenheitsgründe prüft.
3. Vorgreiflichkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens § 149 ZPO
Gegen die Antragsstellerin, deren Vater Lothar Kießler sowie deren Rechtsvertretung und auch gegen Ihre Person, liegen der Staatsanwaltschaft Berlin Az. 271 Js 594/26 sowie der Generalstaatsanwaltschaft umfangreiche, forensisch aufbereitete Beweise wegen schweren Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und systematischen Ghostwritings vor.
Da der gesamte Vortrag der Gegenseite in diesem Familienverfahren – und somit auch die Grundlage für den Scheidungsantrag – auf diesen mutmaßlichen Straftaten beruht, ist das zivilrechtliche Verfahren zwingend auszusetzen, bis die Staatsanwaltschaft über den strafrechtlichen Vorwurf entschieden hat.
4. Vorrang des Antrags auf Eheaufhebung
Wie dem Gericht hinlänglich bekannt sein sollte, habe ich bereits vor dem Scheidungsantrag der Gegenseite einen fundierten Antrag auf Eheaufhebung / Annullierung eingereicht. Die Klärung der Eheaufhebung entzieht einem regulären Scheidungsverfahren die rechtliche Grundlage und ist vorrangig zu behandeln.
Das was sie hier tun ist keine "strenge Rechtsauslegung" von Ihnen, sondern das nennt man faktische Rechtsverweigerung und Verstoß gegen das Willkürverbot Art. 3 Abs. 1 GG.
Ein Richter darf einen Antrag nicht einfach ignorieren oder ablehnen, ohne dem Bürger die formelle Chance zur Nachbesserung durch einen Anwalt zu geben! Dies haben Sie nachweislich getan! Dieses Schreiben sowie der Verweis auf die Akte, gehen auch an die Generalstaatsanwaltschaft und den virtuellen Runden Tisch!
Fazit:
Sollten Sie diesen Aussetzungs- und Verlegungsantrag ignorieren und den Termin aufrechterhalten bzw. Zwangsmaßnahmen anordnen, weise ich ausdrücklich darauf hin, dass ich dies der Präsidentin des Amtsgerichts als Eskalation des laufenden Prüfverfahrens nachmelden und unverzüglich als Nachtrag meiner in der Prüfung befindlichen Verfassungsbeschwerde aufnehmen werde. Das Vorantreiben des Verfahrens bei nachgewiesener verfahrensbedingter Erkrankung wird zudem rechtliche Schritte nach sich ziehen.
Mit bestimmten Grüßen,
Christian Reimer
Anlagen:
Kopie des Schreibens der Präsidentin des Kammergerichts vom 05.02.2026 KG N 3133 E-46-53/2026
Kopie der ärztlichen Bescheinigung / Attest von Dr. Wenzlawek vom 06.02.2026
Frau Neuhauß, noch was zu lesen und verstehen an sie persönlich:
Krankheit bricht Anwaltszwang!
Für den reinen Scheidungsantrag also die inhaltliche Sache herrscht Anwaltszwang. Aber für die Mitteilung einer Verhandlungsunfähigkeit aus medizinischen Gründen § 227 ZPO braucht man keinen Anwalt!
Wenn ich auf dem Weg zum Gericht vom Auto angefahren werde, brauche ich auch keinen Anwalt, um dem Gericht mitzuteilen, dass ich im Krankenhaus liege.
Genau so ist es mit der ärztlich attestierten Akuten Belastungsreaktion. Dieses ärztliche Attest müssen Sie beachten, Anwaltszwang hin oder her. Wenn sie das ignorieren, machen sie sich noch mehr von mir angreifbar!
Wollen Sie diesen Schritt wirklich auch noch machen? Wann hat das alles ein Ende???
wir sagen weiterhin wir Wehren uns und ...
WIR SIND ONLINE
- Guten Tag Frau Gabi Reimer, bitte 2 Brote, wenn Sie dies in Ihrem Ausnahmezustand noch schaffen.
- Sollte es zu Störungen kommen, bitte ich jetzt schon um Verzeihung!
- Heute schreiben wir Geschichte! Eskalation Klage 200000 Euro gegen das Land Berlin mit Frist 7 Tage!
- Wie wahrscheinlich ist es eigentlich eine Bundesverfassungsbeschwerde einzureichen, die dann auch noch angenommen wird?
- Das versteht sogar eine 15 Jährige! Warum kein Richter am OLG - The legendary original
































































































































