Panzer nach Karlsruhe

SicherheitsGIGANT - die höchste Instanz für Recht und Sicherheit!
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22 April 2026 14:18:12 Uhr


Securitygiant-BreakingNews
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Ja was willste denn machen, die haben doch angefangen. 👇🧐
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Befangenheitsantrag
Berlin, 26.04.2026 - 19:20 Uhr

Ich sage mal Richterin Neuhauß Sie wollen mich ja offensichtlich ärgern. Mein System sagt macht nichts, dass bekommen wir auch hin und darum sage ich…

Willkommen im Befangenheitsverfahren 4!

Denn ich habe mir gedacht, es geht ja immer nur mit neuen Gründen ein Befangenheitsantrag zu stellen.

Sie machen Spielchen mit mir? Das kann ich auch! Denn ich habe ja etliche Gründe die nie Beachtung gefunden haben und nicht als Befangenheitsgrund angegeben waren.

Damit habe ich für den folgenden 4. Befangenheitsantrag neue Gründe gefunden und verrückt… Aber wenn Ihnen dazu auch wieder so tolle Ausreden einfallen und sie auf das tatsächliche nicht eingehen, finde ich neue für den 5. Befangenheitsantrag!

Denn es müssen ja nur andere Gründe wie bei dem letzten sein… Sie wissen noch das ich nur 3 Gründe angegeben habe? Na sehen sie, dann haben wir ja noch ein bisschen was vor uns… Ich finde das genauso wenig witzig wie Sie und bei einem Rechtsstaatlichen verhalten, was man tatsächlich von einer Richterin erwarten können sollte, hätten wir die Nummer schon hinter uns.

Können Sie sich wieder zusammen hinsetzen und was neues einfallen lassen wo sich dann wieder das Bundesverfassungsgericht drüber freut. So machen wir das jetzt einfach immer und immer weiter…

Aber schaut doch selbst 👇🧐:

 

Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

 

 

An das
Amtsgericht Kreuzberg
– Familiengericht –
Hallesches Ufer 62
10963 Berlin

 

Datum: 26.04.2026

Aktenzeichen: 164 F 10595/25 und ALLE verbundenen Verfahren

BEFANGENHEITSANTRAG Nr. 4

gegen die Richterin am Amtsgericht Neuhauß

In der oben genannten Familiensache lehne ich, Christian Reimer, die zuständige Richterin am Amtsgericht Neuhauß wegen der Besorgnis der Befangenheit § 42 ZPO i.V.m. § 6 FamFG ab.

Begründung:

Der Antrag stützt sich auf neue Erkenntnisse, die sich erst im Rahmen der vertieften Aktendurchsicht und der prozessualen Gesamtbetrachtung der letzten Wochen ergeben haben. Es ist die berechtigte Sorge entstanden, dass die Richterin das Verfahren nicht mehr unvoreingenommen führt, sondern systematisch Beweismittel unterdrückt, die dem von ihr favorisierten Narrativ der Gegenseite widersprechen.

1. Systematische Nichtberücksichtigung von Zeugenaussagen Gehörsverstoß

Dem Gericht liegen seit geraumer Zeit substantielle Beweismittel vor, unter anderem die schriftliche Zeugenaussage von Frau XYZ vom 01.09.2025. In dieser Aussage werden schwerwiegende Tatsachen bezüglich harten Drogenkonsums Amphetamine und Alkoholmissbrauchs der Antragsgegnerin sowie eine daraus resultierende massive Kindeswohlgefährdung für die Tochter Aimée Kießler detailliert geschildert.

Obwohl ich diese Beweismittel formell in das Verfahren eingeführt und deren Berücksichtigung für sämtliche Verfahren Namensrecht, Gewaltschutz, Scheidung beantragt habe, werden diese von Richterin Neuhauß in ihren Beschlüssen insbesondere im VKH-Beschluss vom 12.09.2025 und im Namensrechts-Beschluss vom 21.11.2025 mit keinem einzigen Wort erwähnt oder gewürdigt.

2. Verletzung der Amtsermittlungspflicht § 26 FamFG

In Kindschaftssachen ist das Gericht zur Amtsermittlung verpflichtet. Das bewusste „Übersehen“ von Hinweisen auf Suchterkrankungen und Vernachlässigung des Kindes durch eine langjährige Vertrauensperson 25 Jahre Freundschaft zwischen Zeugin und Antragsgegnerin lässt aus Sicht eines verständigen Beteiligten nur den Schluss zu, dass die Richterin einseitig die Interessen der Gegenseite schützt und belastendes Material absichtlich aus der Akte „ausblendet“.

3. Willkür durch Schein-Fristen und Überrumpelung

Wie bereits dokumentiert, hat die Richterin im Verfahren zum Namensrecht 164 F 11419/25 einen Endbeschluss gefasst, während eine vom Gericht selbst gesetzte Stellungnahmefrist für mich noch lief. Die Kombination aus dem Ignorieren von Entlastungsbeweisen einerseits und dem rücksichtslosen Durchpeitschen von Beschlüssen andererseits belegt eine Voreingenommenheit, die über einfache Verfahrensfehler weit hinausgeht.

Fazit

Das Vertrauen in eine unparteiische Amtsführung der Richterin Neuhauß ist endgültig zerstört. Ein Richter, der substantiierte Warnungen vor Kindeswohlgefährdung durch Drogenkonsum ignoriert, um einen Härtefall-Antrag, welcher durch Richterin Neuhauß inzwischen Wortlos zum Scheidungsverfahren gewandelt hat nnd der Gegenseite „durchzuwinken“, handelt objektiv willkürlich.

Ich beantrage, die Richterin von der weiteren Bearbeitung meiner Verfahren auszuschließen. Bis zur Entscheidung über diesen Antrag darf die Richterin gemäß § 47 ZPO nur solche Handlungen vornehmen, die keinen Aufschub dulden. Ein Scheidungstermin gehört ausdrücklich nicht dazu.

Ich werde jede Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zum Aktenzeichen 1 BvR 809/26 zum prüfen verlegen!

Christian Reimer

Lead Developer & Beschwerdeführer

Name der Zeugin ist im Schreiben ans Gericht richtig zu und nicht XYZ

Wisst ihr was, ich hab zu tun, die Richterin weiß Bescheid… ich war schneller als Ihr nächster Scheidungstermin aus einem Härtefall-Verfahren bei Ihr! Denn hey vorab per Fax und E-Mail Richterin Neuhauß und behaupten Sie ruhig Sie kennen diese Zeugenaussagen nicht oder Mails sind zu Unsicher... Bei einen Befangenheitsantrag haben diese trotzdem die Rechtliche würdigung zu erhalten und da spielt der Übermittlungsweg absolut keine Rolle! Es zählt als zugestellt und Ihr 4. Befangenheitsantrag in 5 Minuten am laufen!… ich habe Beweise das Sie diese Zeugenaussagen alle kennen und kann Ihnen die Nummer vom Anhang in der Akte nennen…

 

Da war jemand mal so Clever und schickte mir einen Stapel an Unterlagen mit Stempel der Anhänge… Ob das wirklich Clever war, darüber lässt sich streiten, denn auch bei der nächsten genauen Prüfung der Unterlagen werden neue Gründe ins Auge springen…

 

Hey bis dahin sage ich…

 

WIR SIND ONLINE

Zugriff verweigert? Nein. Zugriff erzwungen.
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Sie wurden von Taubenfreundschaft.de hierher umgeleitet. Das ist kein technischer Fehler. Das ist eine notwendige Sicherheitsmaßnahme. Was ist passiert?

UPDATE: die Fallakte - wurde an die höchste Instanz für Recht und Sicherheit abgegeben!

Skandal – wir geben der wahren Geschichte vom Amtsgericht-Kreuzberg-Skandal die nötige Reichweite, Aufmerksamkeit und Technik um dafür zu sorgen, dass hier niemand mehr wegsieht!

Wir haben als Beobachter begonnen. Wir dachten, wir dokumentieren einen bizarren Nachbarschaftsstreit und ein paar Fehler im Amtsgericht. Ein bisschen Satire, ein bisschen Kopfschütteln. Wir nannten es "Taubenfreundschaft".
Aber die Situation hat sich geändert.
Wenn Richter Gesetze brechen, um Termine zu erzwingen...
Wenn Polizisten Minderjährigen erklären, Kokain sei harmlos...
Wenn Akten manipuliert und Postpakete offen versendet werden...
...dann ist das keine Satire mehr. Das ist ein Systemabsturz.
Ein "Taubenfreund" füttert Vögel. Ein Sicherheitsgigant schützt die Infrastruktur. Und die Infrastruktur unseres Rechtsstaats wird gerade massiv angegriffen – von innen.

Unsere Mission ab heute:
Überwachung: Wir scannen jeden Beschluss, jede Verfügung und jedes Protokoll auf Fehler im Quellcode des Rechts.
Dokumentation: Nichts verschwindet mehr. Kein "verlorenes Fax", kein "vergessener Widerspruch". Wir sind das Backup.
Schutz: Wir schützen die Opfer dieses Systemfehlers (die Kinder) mit der Reichweite der Öffentlichkeit.
An die Verantwortlichen im Verteiler:
Betrachten Sie diese Seite nicht mehr als Blog eines Vaters.
Betrachten Sie sie als Audit-Log Ihres Versagens.
Wir sind online.

ACHTUNG, WIR WENDEN UNS AN DIE REGIERUNG UND FORDERN!

Vorab: Alle Aussagen die ich hier mache, sind nach meiner vollen Überzeugung, die Wahrheit!

OFFIZIELLE BEWEISAKTE: ANRUFUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS UND DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT

Vorab: Alle hier veröffentlichten Dokumente, forensischen Auswertungen und Aussagen entsprechen der absoluten Wahrheit, sind durch originäre Beweismittel belegt und dienen der Aufdeckung eines strukturellen Justizversagens.

Vorwort zur Fallakte: C. Reimer vs. G. Kießler und die Berliner Justiz
Diese Seite dokumentiert den Verlauf eines außergewöhnlichen Familien- und Justizverfahrens, das die Grenzen des Rechtsstaates überschritten hat. Da mir durch faktische Rechtsverweigerung, das Ignorieren medizinischer Notlagen und den absoluten Anwaltszwang der Zugang zu einem fairen Verfahren systematisch verwehrt wurde, sehe ich mich gezwungen, den gesamten Vorgang öffentlich, chronologisch und transparent zu dokumentieren.
WICHTIGER JURISTISCHER HINWEIS (ZENSUR- UND LÖSCHSCHUTZ):
Diese Webseite und alle hier abrufbaren Dokumente sind integraler Bestandteil und offizielles Beweismaterial der laufenden Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie der strafrechtlichen Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Az. 271 Js 594/26) wegen schweren Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung. Jeder zivilrechtliche oder außergerichtliche Versuch, diese Dokumentation zu zensieren, offline zu nehmen oder zu manipulieren, stellt einen direkten Eingriff in laufende verfassungsrechtliche und strafrechtliche Ermittlungsverfahren dar und wird den obersten Bundesbehörden als Beweisvereitelung (§ 258 StGB) gemeldet.
Zweck der Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung dient nicht der Diffamierung, sondern der Wahrheitsfindung, der Transparenz und dem Schutz der Grundrechte meiner Kinder und mir. Ich handle hierbei in Ausübung meiner Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), meines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie im berechtigten Interesse (§ 193 StGB). Personen und Institutionen, die unmittelbar als Täter, Mittäter oder staatliche Organe an den nachgewiesenen Grundrechtsverletzungen beteiligt sind, werden aufgrund der absoluten Notwendigkeit für die Ermittlungsbehörden und zur Vermeidung von Verwechslungen mit ihrem vollen Namen und ggf. ihrer beruflichen Funktion genannt.
Gegendarstellung:
Jede betroffene Person oder Institution erhält das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann an kontakt@taubenfreundschaft.de gesendet werden. Entsprechende Stellungnahmen werden transparent veröffentlicht und in den jeweiligen Artikeln ergänzt.
Diese Fallakte steht unter dem absoluten Schutz folgender Grundrechte und Gesetze:

  • Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf effektiven Rechtsschutz (Der Auslöser dieser Akte)
  • Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Art. 6 GG & § 1666 BGB – Schutz von Familie und das staatliche Wächteramt (Kindeswohl)
  • Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip
  • Art. 103 GG – Rechtliches Gehör
  • Art. 2 Abs. 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
  • § 193 StGB – Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • § 32 StGB – Notwehr (Abwehr gegen existenzvernichtende Gerichtsverfahren)
  • § 244 Abs. 2 StPO & § 286 ZPO – Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung
  • Diese Fallakte ist kein Ausdruck von Wut. Sie ist ein Akt der juristischen Notwehr mit den Mitteln der absoluten Transparenz – innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes und im Vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht und die Öffentlichkeit dort Gerechtigkeit erzwingen, wo geschlossene Türen am Amtsgericht sie verhindern.

    Offener Brief: Wenn Recht schweigt, müssen wir laut werden
    📣 *§entinel vorlesen lassen?

    Dieser Beitrag ist Teil einer öffentlichen Initiative zur Aufarbeitung und Dokumentation von Missständen im deutschen Familien- und Gewaltschutzrecht. Wenn auch du betroffen bist: Bleib nicht leise.

    Ich schreibe diesen offenen Brief nicht aus einer Laune heraus. Ich schreibe ihn, weil ich – wie viele andere – das Vertrauen in ein System verliere, das eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte. Ich schreibe ihn, weil ich Vater bin. Und weil meine Kinder und ich nicht mehr schweigen können.

    Wie konnte es so weit kommen?

    Seit über 11 Monaten sehen wir uns massiven Angriffen und juristischen Maßnahmen ausgesetzt – eingeleitet durch eine Person, die nicht nur familiär belastet ist, sondern auch durch Suchtprobleme und emotionale Instabilität auffällt. Unterstützt wird sie dabei von einem ehemaligen Polizeibeamten, der offenbar seinen Eid auf das Gesetz längst vergessen hat.

    Ich habe mich verteidigt. Mit Worten. Mit Beweisen. Mit Zeugen. Mit Gutachten in Arbeit. Ich bin selbst in psychologischer Behandlung, weil ich krank geworden bin durch dieses Verfahren, das sich wie eine Waffe gegen uns richtet.

    "Wie lange muss man leiden, bevor Hilfe kommt?"

    Was fordere ich?

    • Eine unabhängige Prüfung der Prozessfähigkeit von Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine unabhängige Prüfung auf Haftgründe gegen Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine interne Überprüfung der Verfahrensführung durch die Berliner Justiz
    • Eine politische Stellungnahme – denn hier wird Recht gebeugt durch Wegsehen






    * Das Vorlesen von §entinel dient der Vereinfachung! Diese Videodatei werden Automatisch durch die KI generiert! Da es bei einer KI zu Verständigungsproblemen kommen kann und der Text falsch verstanden wird, sollte bei unklarheiten der zugehörige Text geprüft werden!

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