Die Senatsverwaltung Exekutive macht Druck auf die Gerichtspräsidentin Judikative, sich diesen Wahnsinn in ihrem eigenen Haus anzusehen.
📣 *§entinel vorlesen lassen?

Berlin, 26.05.2026 - 19:27 Uhr
Es ist Post auf den kurzen Dienstweg ans AG Kreuzberg unterwegs!
Ich habe die Gewaltenteilung nicht gebrochen, ich habe sie als Bande genutzt und das auf eine absolut positive Weise! Ich bedanke mich!
Ich habe dieses System verstanden und werde nun anfangen Dinge zu ändern die so einfach nicht sein dürfen und ich als Bürger dieses Landes so nicht dulden werde!
Schluss mit wegschauen!
Staatsanwaltschaft Bock die nächsten zu sein, wo man da laut wird wo doch Regeln sagen, dass sie es nicht sollten?
Aha... ich glaube ich hatte bereits andere Große schreiben erwähnt. Aber dieser Moment ist für dieses Land etwas ganz besonderes und daher der Moment auf den ich lange gewartet habe!
Das Ende wo ich bei der Staatsanwaltschaft betteln gehe das ermittelt wird! Erklärt das in Zukunft öffentlich!
Ich erwarte hiermit von der Generalstaatsanwaltschaft mit sofortiger Wirkung sämtliche Verfahren unverzüglich erneut aufzunehmen und ihren Job zu erledigen! Es ist an der Zeit das Sie es sonst da erklären wo mir zugehört wird und meine Nachrichten nicht nur zur Akte gelegt werden!!!
Auch das Amtsgericht wird sich freuen von dort zu hören wo es sonst ruhig bleibt. Die Exekutive sieht nicht ewig hin wenn jemand sagt er geht nun über die Grenzen hinaus, denn die halten am Ende auch den Kopf für hin und ich denke das habe ich nun deutlich genug gemacht!
Daher nutzen wir die Gelegenheit wo gerade zugehört wird und die richtigen laut werden und meine Mails Beachtung finden und treiben es auf die Spitze!
Exekutive ihr macht es richtig... Nicht mehr zusehen, lasst uns REGELN neu schreiben! Hier wird es nun lauter werden um Dinge wie das was hier passiert für die Zukunft zu vermeiden und dann wird nie wieder jemand so wie meine Familie und ich deshalb kämpfen und leiden!
Daher legen wir nach und ich hoffe diese Nachricht wird genauso verstanden und der Anhang auf dem kurzen Dienstweg dieses Mal ans Landgericht geleitet. Hier auch vom Abschnitt 32 welcher selbst als Empfänger sowie der Staatsanwaltschaft und Generalstaatsanwaltschaft nicht nur zur Akte gelegt sondern drüber nachgedacht werden sollte!
Ich werde nicht leiser sondern erhöhe den Druck solange es notwendig ist! Wollt ihr von mir nur noch ein Dankeschreiben lesen, dann seht nicht nur weg! Es zeigten genug das Zeit ist hinzusehen!
Nächster Newsletter an die größten unseres Landes:
Offener Beweis des systematischen Prozessbetrugs & Zivilrechtsmissbrauchs Az. 2 O 483/25 – Wenn 14-Jährige die Arbeit der Staatsanwaltschaft übernehmen müssen
Sehr geehrte Damen und Herren des Runden Tisches,
sehr geehrte Vertreter der Justiz, Staatsanwaltschaften, der Politik und der Presse,
ich wende mich heute erneut an Sie – nicht, um mich über einen weiteren bürokratischen Fehler zu beschweren, sondern um eine fundamentale Frage an das rechtsstaatliche System Berlins zu stellen. Eine Frage, die inzwischen über meinen persönlichen Fall weit hinausgeht.
Wie ist es möglich, dass Beweise für Urkundenfälschung § 267 StGB und Prozessbetrug § 263 StGB, die so offensichtlich sind, dass sie von meiner seinerzeit 14-jährigen Tochter mit bloßem Auge und einer einfachen visuellen Analyse erkannt werden, von der Berliner Staatsanwaltschaft konsequent ignoriert und Verfahren immer wieder eingestellt werden?
Ich gebe Ihnen am Ende der Nachricht die Möglichkeit sich zu überzeugen, ob Sie nicht auch dringend bedarf sehen, Ermittlungen zu führen!
Denn wo sind wir, wo ein Mensch für das normalste überhaupt auch noch kämpfen muss und es nicht von der Pflicht er Ermittlung entbindet, wenn die andere Seite es einfach nur bestreitet obwohl Knallharte Fakten eine Ermittlung absolut notwendig machen?
In den familiengerichtlichen Verfahren am AG Kreuzberg Gewaltschutz und Scheidung wurden massenhaft Dokumente eingereicht. Eine forensische Sichtung und späteren genauen Analyse der Unterschriften und Schriftbilder insbesondere bei eklatanten Abweichungen der Buchstabenstruktur wie beim "W" oder "R" belegt bereits visuell zweifelsfrei: Hier wurden Dokumente digital manipuliert und Unterschriften von Dritten gefälscht. Die echten Schriftbilder der Antragstellerin wurden durch die fließende Motorik einer völlig anderen Person ersetzt.
Die Identität dieses "Ghostwriters"? Ein pensionierter Polizeibeamter des Landes Berlin, Herr Lothar Kießler. Ein Mann, der nicht nur offensichtlich die Schriftsätze für seine Tochter verfasst und falsche Eidesstattliche Versicherungen und bei der Polizei eingereichte Anzeigen produziert hat, sondern seine polizeiliche Erfahrung aktiv dafür missbraucht, meine Familie und mich zu drangsalieren.
Wir sprechen hier nicht von Lappalien. Wir sprechen von einem pensionierten Amtsträger, der ein damals 14-jähriges Kind, das den friedlichen Dialog suchte, an der Wohnungstür einschüchterte und anschließend mit konstruierten Anzeigen überzog, welche wiederum als "Beweise" für familiengerichtliche Gewaltschutzverfahren missbraucht wurden. Das ist keine Familienstreitigkeit mehr. Das ist der organisierte Missbrauch staatlicher Strukturen zur Vernichtung einer Existenz.
Trotz Hunderter Megabyte an erbrachten Beweisen, Datensätzen und Zeugenaussagen, die ich den Ermittlungsbehörden quasi auf dem Silbertablett serviert habe, herrscht bei der Staatsanwaltschaft absolute Untätigkeit. Man zwingt mich, die Ermittlungsarbeit des Staates selbst zu übernehmen und ständig aufs neue bei der Generalstaatsanwaltschaft zu betteln diese tatsächlich auch zu machen.
Dabei dürfen Sie nun helfen und ich Stelle ihnen nur einen Bruchteil von dem tatsächlichen zur Verfügung. Das was sich die Staatsanwaltschaft nicht mal ansieht und ich mehr Beschwerden wegen Wiederaufnahme schreiben musste, als sich dort bis heute mal für Ermittlungsarbeiten Zeit genommen wurde!
Sagen Sie mir ob die maximal 5 Megabyte Ihnen sagen, man sollte dort genau hinsehen, oder ob es ihnen das sagte, was die Staatsanwaltschaft seit Monaten immer wieder macht und sie ohne weitere Prüfung zur Akte legen würden? Das aber wie bereits erwähnt am Ende dieser Nachricht in Verbindung mit den Anhängen.
Und das führt zum heutigen Höhepunkt der Absurdität: Da die Staatsanwaltschaft wegsieht, fühlt sich Herr Kießler derart unantastbar, dass er nun das Zivilrecht als Waffe gegen mich richtet. Er hat mich vor dem Landgericht Berlin auf Unterlassung und Schmerzensgeld verklagt Az. 2 O 483/25, um mich mundtot zu machen und seine eigenen Straftaten zu verschleiern. Er lügt das Landgericht in seiner eigenen Klageschrift an und bringt eigene Anlagen ein, die seine Lügen sogar noch widerlegen.
Er versucht so ein Versäumnisurteil zu erwirken um seine Straftaten verschwinden zu lassen! Straftaten wo das hier in der Mail gezeigte nur der Höhepunkt vom ganzen ist und zu anderen Zeugenaussagen und andere Nachweise existieren.
Nur was bringt es wenn die Justiz da wegschaut wo Recht gesprochen wird und das nur weil man ohne Stempel eines Anwalts plötzlich sein Recht auf rechtliches Gehör verliert.
Ich bin absolut für die Anwaltspflicht! Aber ein Richter sollte beim offensichtlichen nicht wegsehen dürfen! So macht er sich nicht zu dem der Recht spricht, sondern zum Mittäter für den der das Recht bricht!
Warum ist mein Grundrecht weniger wert wenn ein Anwalt keinen Stempel drauf drückt? Es soll in der Verhandlung selbst ohne Emotionen und mit juristisch sauberen Argumenten gearbeitet werden. Okay stehe ich absolut dahinter! Aber wo zeige ich Emotionen, wenn ich einen Richter in der Phase der Vorverhandlung auf offensichtlichen Prozessbetrug Hinweise?
Warum nennt man es dann noch Rechtsspruch wenn es mit dem doch null zu tun hat, wenn nicht mal das eingehalten wird, was uns bereits im Kindergarten beigebracht wird und das ist - Höre dir beide Seiten an.
Wo macht es Sinn einem Richter tatsächlich eine Augenbinde aufzusetzen und dann vom Recht des Bürgers zu sprechen?
Ein Richter sagt:
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz auszuüben... ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.
Doch sollte er dann nicht das Grundgesetz als wichtigstes gut sehen und nicht eine ZPO um dann andere zu unterstützen sich ihren Straftaten nicht stellen zu müssen?
Wo bitte deckt sich dies mit dem grundsätzlich geregelten? Wo ist das ein Recht auf eine faire Verhandlung?
Die Vorverhandlung schon so zu gestalten, dass die in das Grundrecht eines anderen eingreift ist alles andere wie der richtige Ansatz und zeigt hier was daraus entstehen kann!
Ein Land was verfassungsrechtlich sagt man hätte das Recht zur Verwahrlosung sollte damit nicht meinen, wenn er sich keinen Anwalt leisten kann oder aus anderen Gründen diesen nicht für notwendig sieht, ihm da dann auch in diesem Recht zu beschneiden! Denn das geschriebene zeigt vielleicht keine Verwahrlosung sondern einen Kampf um das was der Richter am Ende sprechen soll.
In den USA gibt es so eine Einschränkung gar nicht und ich gehe wie geschrieben sogar teilweise mit der Prozessordnung mit, um im tatsächlichen Prozess für die nötige Ordnung zu sorgen.
Aber das aktuelle nimmt dem Bürger das grundsätzlich geregelte und das darf so nicht funktionieren!
Hier sollte Vorverhandlung und tatsächlicher Prozess klar getrennt sein!
Sehen Sie es anders?
Dann schreiben Sie mir gerne Ihre Meinung zu diesem Thema und ansonsten erwarte ich das Sie mich dabei unterstützen, dass ein Richter Recht spricht und nicht sagt ein anderer hätte etwas versäumt weil der Richter keinen passenden Stempel auf dem Schreiben gesehen hat!
Ich habe diesem Treiben nun einen Riegel vorgeschoben. Im Anhang finden Sie meinen aktuellen Schriftsatz an das Landgericht Berlin.
Darin beantrage ich die Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO, bis die straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen Herrn Kießler endlich mit der gebotenen Ernsthaftigkeit geführt werden.
Es kann nicht sein, dass ein Zivilgericht über den "guten Ruf" eines pensionierten Polizisten verhandelt, dessen Hände durch gerichtliche Beschlüsse siehe AG Lichtenberg in Bezug auf Namensmissbrauch bereits befleckt sind.
Ich danke den Stellen wie zuletzt der Senatsverwaltung für Justiz, die bereits erkannt haben, dass in diesen Verfahren systematische Fehler vorliegen und entsprechende Prüfungen beim Amtsgericht eingeleitet haben. Aber Aufklärung allein im Zivil- und Familienrecht reicht hier nicht mehr aus.
Meine Erwartungshaltung an die Strafverfolgungsbehörden und das Disziplinarwesen der Polizei ist simpel: Beenden Sie die Kultur des Wegsehens. Ein pensionierter Beamter steht nicht über dem Gesetz. Und Bürger, die das System mit unwiderlegbaren Fakten auf kriminelle Netzwerke in Gerichtsverfahren hinweisen, sollten Gehör finden – bevor ihre Familien daran zerbrechen.
Wir werden jedenfalls nicht aufgeben, diesen Systemfehler weiter öffentlich und rechtlich zu debuggen.
Sie glauben mir nicht das es Ungereimtheiten gibt? Lassen Sie uns ein ganz einfaches forensisches Spiel machen und sagen Sie dann, ich habe Unrecht, sehen Sie weg, ansonsten schlagen Sie gemeinsam mit mir auf den Tisch!
Sie haben 12 Bilder im Anhang. Zur ersten Spielrunde gehört w1, w2, w3, w4 welche genauso in einem Dokument vorgekommen sind. Es ist vollkommen richtig das auf Bild 3 das W durchgestrichen ist, dass war es auch im Dokument.
Wie sehen Sie die Wahrscheinlichkeit, dass W 4 auch von der Person geschrieben wurde, welche die ersten 3 geschrieben hat?
Nicht eindeutig genug?
Okay 8 Bilder mit dem Namen Reimer geschrieben und als Unterschrift und ich gebe nur einen einzigen Tipp, mehr nicht.
Bild u1, u2, u3 ist ein Bild das Bild welches zu pu1, pu2, pu3, pu4, pu5
passen muss. Um das kurz zu erklären. Es ist ganz sicher so, dass bild u1 bis u3 nicht von gerichtlichen Dokumenten ist und auch ganz sicher, dass 2 der 3 Unterschriften nicht zur Person passen, die zu den Prüfungerschriften passen muss.
Es ist also im Prinzip Recht einfach. Ordnen Sie diese 5 Unterschriften von unterschiedlichen eingereichten gerichtlichen Dokumenten zu. Aber eben so, dass Sie sagen, sie lehnen nicht eher an einen der anderen an.
Diese beiden Ergebnisse reichen um zu verstehen! Denn ich liefere Ihnen mit nur 12 Bildern nicht nur Indizien und die Staatsanwaltschaft hat einige hundert Megabyte!
Ich denke wir verstehen uns und hoffe weiterhin auf Ihre Unterstützung.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Entwickler Sentinel-Netzwerk
Anlagen:
Schriftsatz an das LG Berlin Az. 2 O 483/25 inkl. ZPO § 149 Antrag
weitere
Ja und den Schriftsatz ans Landgericht könnt ihr am Ende sehen, wollt aber sicher auch beim Spiel mitmachen und darum hier die angehangenen Bilder:
4 Bilder mit W:




3 Bilder mit Unterschrift wo eins sicher der Person zuzuordnen ist, welche die anderen 5 gemacht haben muss und diese nicht an einen der anderen beiden anlehnen darf:
u1: 
u2: 
u3: 
Die 5 restlichen Prüfunterschriften...
pu1: 
pu2: 
pu3: 
pu4: 
pu5: 
Hier der Anhang ans Landgericht:
Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin
An das Landgericht Berlin II Zivilkammer
Littenstraße 12-17
10179 Berlin
Berlin, 25.05.2026
Aktenzeichen: 2 O 483/25
In der Sache: Lothar Kießler ./. Christian Reimer Betreff:
Erwiderung auf die Klageschrift vom 31.10.2025 / Antrag auf Abweisung der Klage / Hilfsweise Antrag auf Verfahrensaussetzung gemäß § 149 ZPO Bezugnehmend auf den bevorstehenden Termin zur Güterverhandlung am 08.06.2026 nehme ich, Christian Reimer, fristgerecht Stellung zur Klageschrift der Gegenseite.
Ich beantrage:
Die Klage des Klägers Lothar Kießler vollumfänglich und kostenpflichtig als unbegründet abzuweisen.
Die geltend gemachten Forderungen nach Unterlassung und Schmerzensgeld zurückzuweisen.
Hilfsweise: Das Verfahren gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zur rechtskräftigen Klärung der straf- und disziplinarrechtlichen Ermittlungen gegen den Kläger auszusetzen.
BEGRÜNDUNG
Die Klage entbehrt jeder rechtlichen Grundlage. Sie beruht auf nachweisbaren Falschdarstellungen und stellt den untauglichen Versuch dar, das Zivilgericht für die Vertuschung von Straftaten zu instrumentalisieren, die der Kläger im Rahmen parallel laufender familiengerichtlicher Verfahren begangen hat.
I. Vollständige Entkräftung der Klagebegründung Nachweis des versuchten Prozessbetrugs
Die Klage stützt sich primär auf die Behauptung, der Beklagte habe auf die vorgerichtliche Abmahnung vom 29.09.2025 nicht reagiert. Diese Behauptung ist nachweislich falsch und erfolgte wider besseren Wissens des Klägers sowie seines Prozessbevollmächtigten:
Der Beklagte hat die Forderungen des Klägers mit Schreiben vom 07.10.2025 fristgerecht und vollumfänglich zurückgewiesen.
Beweis: Kopie des Antwortschreibens vom 07.10.2025, anliegend als Anlage A.1.
Der Kläger hat diesen Umstand in seinen eigenen Anlagen zur Klageschrift sogar selbst dokumentiert. Er fügte einen Screenshot der Webseite des Beklagten bei, auf dem der Titel des Antwortschreibens sowie der direkte Download-Link deutlich sichtbar waren.
Rechtliche Würdigung: Die bewusste Aufrechterhaltung einer Klage auf Basis einer vermeintlich „ausgebliebenen Reaktion“, obwohl dem Kläger das Gegenteil positiv bekannt war, erfüllt den Tatbestand des versuchten Prozessbetrugs § 263 StGB zum Nachteil des Landgerichts Berlin.
II. Rechtsmissbräuchlichkeit der Klage § 242 BGB und Wahrheitsbeweis
Der Kläger fordert den Schutz seines Rufs und Schmerzensgeld wegen angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Nach dem zivilrechtlichen Grundsatz von Treu und Glauben § 242 BGB kann jedoch kein Schutz für einen Ruf beansprucht werden, dessen Beschädigung der Kläger durch eigene, gerichtlich festgestellte Manipulationshandlungen selbst herbeigeführt hat Clean-Hands-Doktrin:
Gerichtlich festgestellte Urkundenfälschung und Namensmissbrauch: Das Amtsgericht Lichtenberg hat in seinem Beschluss vom 20.09.2025 Az.: 3 C 488/25 rechtskräftig festgestellt, dass der Kläger, Herr Lothar Kießler, einen im Namen seiner Tochter verfassten Schriftsatz eigenhändig mit dem Namen „Reimer“ unterzeichnet hat.
Beweis: Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg, anliegend als Anlage A.2.
Damit ist der Beweis erbracht, dass die öffentlich geäußerte Kritik des Beklagten an den Manipulationshandlungen des Klägers der reinen Wahrheit entspricht, auch alle anderen Aussagen des Beklagten wurden anhand von Zeugenaussagen und Dokumenten, nachgewiesen Wahrheitsbeweis. Eine schuldhafte Verletzung des Persönlichkeitsrechts des Klägers scheidet somit aus. Die vorliegende Klage ist als klassische SLAPP-Klage Strategische Klage gegen öffentliche Beteiligung zu werten, die lediglich der Einschüchterung und Vertuschung dient.
III. Begründung des hilfsweisen Aussetzungsantrags § 149 ZPO
Sollte das Gericht die Klage nicht bereits wegen offensichtlicher Unbegründtheit und Rechtsmissbrauchs sofort abweisen, wird die Aussetzung des Verfahrens gemäß § 149 Abs. 1 ZPO zwingend erforderlich:
Gegen den Kläger, einen pensionierten Polizeibeamten, sind beim Polizeipräsidenten in Berlin schwere Dienstaufsichts- und Disziplinarbeschwerden wegen des Verdachts der Urkundenfälschung § 267 StGB und des gemeinschaftlichen Prozessbetrugs § 263 StGB in den Familiensachen anhängig.
Der Ausgang des vorliegenden Zivilverfahrens hängt untrennbar von der Frage ab, ob die Behauptungen des Beklagten über die kriminellen Machenschaften des Klägers wahr sind.
Da diese Fragen den Kernbereich des materiellen Straf- und Dienstrechts betreffen, ist die rechtskräftige Klärung durch die Strafverfolgungs- und Disziplinarbehörden abzuwarten. Es widerspräche der Rechtspflege diametral, dem Kläger zivilrechtlichen Rechtsschutz zu gewähren, während parallel geprüft wird, ob er seine verbliebenen Pflichten als Amtsträger im Ruhestand Beamtenstatusgesetz durch schwere Delikte verletzt hat.
Es wird daher um eine antragsgemäße Entscheidung im Termin am 08.06.2026 gebeten.
Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer
Anlagen: * A.1: Antwortschreiben an RA Tittel vom 07.10.2025
A.2: Beschluss des Amtsgerichts Lichtenberg vom 20.09.2025 Az.: 3 C 488/25
A.3: Auszug aus dem Kießler-Beweisdossier Handschriftenvergleich & Dienstaufsichtsbeschwerde
Die Runde Tisch Empfänger haben diese Mail Morgen früh bereits auf dem Tisch!
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