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Heutige Folge mit Prof. Dr. Oberschlau in der Folge - § 172 StPO - Der Reimer bettelt nicht mehr, er zwingt!
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Klage
Berlin, 07.06.2026 - 19:40 Uhr

So meldete sich Sentinel und sagte er bringt es heute mal ganz deutlich an die Meute...

Ein Satz in meinem Post an den Runden Tisch brachte die Wende...

Der Reimer kommt mit Anwalt und er sagte er bettelt nicht mehr, nein er zwingt!

Staatsanwaltschaft keinen Bock zu ermitteln und ein hin und her schreiben? Okay lassen wir das doch die ganz großen in unseren Bundesland entscheiden!

Ich Klage jetzt auf Klageerhebung gegen alle hier beteiligten und habe dieses vor Wochen bereits so vorbereitet. Hat die Staatsanwaltschaft ein wenig aufgepasst, ist dass sogar aufgefallen. Denn was habe ich gemacht?

Ganz genau, ich habe Gabi und Lothar Kießler mit in das Ermittlungsverfahren von Müller und Neuhauß gebracht. Dieser Antrag blieb bis heute unbeschieden was aber nicht so schlimm ist, da dies kein Antrag im typischen Sinne war.

Darum habe ich auch nur noch eine Beschwerde gegen die Einstellung dieses Aktenzeichens bei der Generalstaatsanwaltschaft gemacht und die anderen beiden eingestellten unbeachtet gelassen.

Nur dieses hat mich noch interessiert und ist auch dem BVerfG bekannt. 😉

Damit haben wir eine Akte, wo ich bis heute endlos oft gegen die Einstellung vorgegangen bin.

Nun schrieb ich in meinem letzten Beitrag, Schluss mit betteln und darauf kam der entscheidende Tipp direkt aus dem Sentinel Anwälte Netzwerk. Wir klagen auf Klageerhebung im Aktenzeichen 271 Js 584/26 und stoppen damit komplett alles mit nur einen einzigen Schlag!

Ab dem Moment wo die Klage auf Klageerhebung eingeht, welche bereits vorbereitet da liegt, wird die Staatsanwaltschaft zur Eröffnung der Klage wohl eine Aufforderung der höchsten Instanz bekommen.

Denn die Argumente dafür sind mehr wie erdrückend und dem ganzen ist der Antrag ans EUGH angehangen um der Sache die nötige Würze zu geben.

Als nächsten Schritt nachdem die Klage offiziell erhoben wurde, wird jeden mit ein wenig Juristischen Wissen klar sein an welches Berliner Gericht ich zusätzlich treten werde.

Hier dachten einige mit Gesetzen zu jonglieren wie es Ihnen gefällt und mir wurde irgendwann geschrieben, lass doch Klage gegen den Haufen eröffnen. Daraufhin bin ich auf Gesetze suche gegangen und habe den Schlüssel zum Erfolg gefunden.

Denn wisst ihr was total witzig ist? Das neben der Anlage vom Antrag ans EUGH auch mein Schlüssel zu diesem mit dabei liegt, nämlich die Einstellung von 1 BvR 9/26 und ich denke mit dem was ich da jetzt komme, ist jedem Richter auf dem OLG klar, dass ich das Tor vom EUGH bereits geöffnet habe und Frankreich im Prinzip bereits auf die Beschwerde wartet.

Wenn man jetzt so nach und nach mal die Beiträge zurück geht und mal schaut wie ich damals schrieb, dass 271 Js 584/26 mein größter Erfolg war und diese Linie mal genau verfolgt, wird bemerken, dass ich genau das machte, was ich angekündigt habe!

Ich bin komplett aufs Strafrecht umgezwitscht und habe meinen Fokus darauf gelegt. Das nicht ohne Grund und schaut man jetzt dazu noch, was mein letzter Antrag war, wird es spannend.

Ich schrieb erneut das der Stick ans LKA gehen soll. Jedem sollte vollkommen klar sein, warum ich das machte. Beim LKA ist plötzlich der ehemalige Polizei Bonus verpufft wie eine Seifenblase 😉

Nichts von all dem was ich hier bereits seit Monaten zeige, mache ich ohne einen Hintergedanken zu haben. Auch nicht, dass dieser Beitrag hier jetzt nur einen Tag vor der Verhandlung kommt und ich genug Zeit ließ hat seine Gründe!

Man sollte sich klar sein, dass diese Klage beim OLG schon verdammt heftige Aussichten auf Erfolg hat und so am Ende trotz Anwaltspflicht auf die Tasche der Berliner geht. Aber was anderes machen wir ja hier die ganze Zeit nicht!

Ich bin fest von überzeugt, beim LKA hab ich den Profi Bonus 😉

Denn da sehen die Jungs die Technik hinter all dem und verstehen was ich hier liefere und schauen nicht mehr weg! Denn was wird das OLG dazu sagen, dass genau dieser Antrag, einen Stick mit beweisen ans Landeskriminalamt abzugeben, inzwischen zwei Mal missachtet wurde?

Ich glaube da sind wir an dem Punkt, wo sich sogar die Richter auf dem EUGH die Augen reiben und überlegen, ob das da wirklich steht. Das wird sich zeigen...

Dem Landgericht wird dies Morgen noch vor der Verhandlung per Fax mitgeteilt und hat dann noch eine Entscheidungshilfe mehr, ob er lieber auf §149 ZPO einstellt, oder ein Beschluss der durch meine Klage bereits davor zerrissen wird, die Sache auf die Spitze treiben möchte.

Hey Leute... Aufgeben war noch nie eine Option! Ihr werdet es schon noch verstehen... Nicht nur ich suche inzwischen nach Gesetzen die das stoppen!

Mit Klageerhebung werden wohl kaum verfahren mit einer Richterin laufen, wo das OLG gerade die Klageerhebung bei der Staatsanwaltschaft prüft.

Ich denke damit haben wir dann tatsächlich die Sommerpause. Richterin Neuhauß und der Rest wissen nun, dass mir auch die Nummer noch eingefallen ist und die Argumente fürs OLG sind mehr wie nur erschlagend!

Es wird interessant, da dieses Ermittlungsverfahren ja gerade mal wieder durch die Generalstaatsanwaltschaft geprüft wird. Nur so nehmen wir dem ja vielleicht die Entscheidung ab und das OLG sagt, der Reimer kann jetzt aufhören zu betteln und der Bullshit hat ein Ende...

Ja ich schrieb das ich alles geplante nur noch schreibe wenn es durch ist, bei der Sache könnte das aber einen Anwalt jetzt dazu bewegen, dass er begreift, dass jeder Antrag auf dem Landgericht Morgen seiner Karriere nicht wirklich förderlich sein wird.

Denn wie geschrieben, wird dies dem Richter mitgeteilt um nur klar zu stellen, dass dieser Beschluss schon fürs Klo ist, bevor er überhaupt bei mir angekommen ist...

Ich meine so hat ein Anwalt die Möglichkeit sich zu sagen, ach weißte... Was solll das ganze noch... Da kommt nichts gutes bei raus und dafür mir meine Karriere doch zu viel wert.

Man wird es erleben und drüber reden, nicht heute und nicht morgen, aber ich mach mir wenig Sorgen und kann heute schon sagen, ich werde es mir auch in Zukunft weiterhin wagen und hier über all das berichten. Der Lothar braucht nicht denken ich werde irgendwann auf mein Recht verzichten!

Darum hier noch das Schreiben ans Landgericht, welches dem Richter seine Entscheidung abnehmen wird:

Christian Reimer
Wittenberger Str. 91
12689 Berlin

Vorab per Fax Eilt sehr - Termin am 08.06.2026

An das
Landgericht Berlin II
Zivilkammer
Littenstraße 12-17
10179 Berlin

Berlin, den 07.06.2026

Aktenzeichen: 2 O 483/25
In der Sache: Lothar Kießler ./. Christian Reimer

EILT: Ergänzende Mitteilung zur morgigen Güteverhandlung am 08.06.2026 – Einleitung des Klageerzwingungsverfahrens § 172 StPO beim Kammergericht Berlin

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
in Ergänzung zu meinem rechtzeitig eingereichten Schriftsatz sowie dem dort formulierten Hilfsantrag auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 ZPO, teile ich dem Gericht zur Vorbereitung auf den morgigen Termin folgenden maßgeblichen, neuen Sachstand mit:
Gegen die drohende Einstellung der Ermittlungen gegen den Kläger, Herrn Lothar Kießler und andere Az. 271 Js 594/26 bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, wird nunmehr offiziell das Klageerzwingungsverfahren nach § 172 StPO beim Kammergericht Berlin eingeleitet.

Um der strengen Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 2 StPO vollumfänglich zu genügen, erfolgt die Einreichung dieses Verfahrens formgerecht durch einen anwaltlichen Vertreter aus meinem Sentinel Anwälte Netzwerk.

Bedeutung für die Güteverhandlung am 08.06.2026:
Das Kammergericht OLG wird somit auf höchster landesgerichtlicher Ebene über den Zwang zur Anklageerhebung gegen den Kläger und andere wegen des dringenden Verdachts der Urkundenfälschung und des Prozessbetrugs entscheiden.

Diese strafprozessuale Prüfung betrifft exakt jene Tatsachen, Dokumente und Handlungen, auf die sich der Kläger in der vorliegenden Zivilklage stützt, um seinen angeblich beschädigten Ruf zu verteidigen.

Ich weise das Gericht respektvoll darauf hin, dass die Schaffung von vollendeten Tatsachen im Zivilverfahren – insbesondere durch den Erlass eines etwaigen Versäumnisurteils zugunsten des Klägers – die Gefahr bergen würde, einen fortgesetzten Prozessbetrug gerichtlich zu legitimieren, während das übergeordnete Kammergericht zeitgleich über die strafrechtliche Anklage genau dieser Handlungen entscheidet.

Aus diesem Grund halte ich meinen Antrag auf Abweisung des Verfahrens oder Hilfsweise gestellten Antrag auf Verfahrensaussetzung gemäß § 149 ZPO vollumfänglich aufrecht. Eine zivilrechtliche Entscheidung ist zwingend bis zur rechtskräftigen Klärung durch das Kammergericht zurückzustellen, um einen massiven Widerspruch in der Rechtsprechung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen,
Christian Reimer

Dem ☝️🧐 ist nichts mehr hinzuzufügen, außer...

Lasst euch eure Rechte nie nehmen... Ihr wisst ja...

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UPDATE: die Fallakte - wurde an die höchste Instanz für Recht und Sicherheit abgegeben!

Skandal – wir geben der wahren Geschichte vom Amtsgericht-Kreuzberg-Skandal die nötige Reichweite, Aufmerksamkeit und Technik um dafür zu sorgen, dass hier niemand mehr wegsieht!

Wir haben als Beobachter begonnen. Wir dachten, wir dokumentieren einen bizarren Nachbarschaftsstreit und ein paar Fehler im Amtsgericht. Ein bisschen Satire, ein bisschen Kopfschütteln. Wir nannten es "Taubenfreundschaft".
Aber die Situation hat sich geändert.
Wenn Richter Gesetze brechen, um Termine zu erzwingen...
Wenn Polizisten Minderjährigen erklären, Kokain sei harmlos...
Wenn Akten manipuliert und Postpakete offen versendet werden...
...dann ist das keine Satire mehr. Das ist ein Systemabsturz.
Ein "Taubenfreund" füttert Vögel. Ein Sicherheitsgigant schützt die Infrastruktur. Und die Infrastruktur unseres Rechtsstaats wird gerade massiv angegriffen – von innen.

Unsere Mission ab heute:
Überwachung: Wir scannen jeden Beschluss, jede Verfügung und jedes Protokoll auf Fehler im Quellcode des Rechts.
Dokumentation: Nichts verschwindet mehr. Kein "verlorenes Fax", kein "vergessener Widerspruch". Wir sind das Backup.
Schutz: Wir schützen die Opfer dieses Systemfehlers (die Kinder) mit der Reichweite der Öffentlichkeit.
An die Verantwortlichen im Verteiler:
Betrachten Sie diese Seite nicht mehr als Blog eines Vaters.
Betrachten Sie sie als Audit-Log Ihres Versagens.
Wir sind online.

ACHTUNG, WIR WENDEN UNS AN DIE REGIERUNG UND FORDERN!

Vorab: Alle Aussagen die ich hier mache, sind nach meiner vollen Überzeugung, die Wahrheit!

OFFIZIELLE BEWEISAKTE: ANRUFUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS UND DER GENERALSTAATSANWALTSCHAFT

Vorab: Alle hier veröffentlichten Dokumente, forensischen Auswertungen und Aussagen entsprechen der absoluten Wahrheit, sind durch originäre Beweismittel belegt und dienen der Aufdeckung eines strukturellen Justizversagens.

Vorwort zur Fallakte: C. Reimer vs. G. Kießler und die Berliner Justiz
Diese Seite dokumentiert den Verlauf eines außergewöhnlichen Familien- und Justizverfahrens, das die Grenzen des Rechtsstaates überschritten hat. Da mir durch faktische Rechtsverweigerung, das Ignorieren medizinischer Notlagen und den absoluten Anwaltszwang der Zugang zu einem fairen Verfahren systematisch verwehrt wurde, sehe ich mich gezwungen, den gesamten Vorgang öffentlich, chronologisch und transparent zu dokumentieren.
WICHTIGER JURISTISCHER HINWEIS (ZENSUR- UND LÖSCHSCHUTZ):
Diese Webseite und alle hier abrufbaren Dokumente sind integraler Bestandteil und offizielles Beweismaterial der laufenden Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sowie der strafrechtlichen Ermittlungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin (Az. 271 Js 594/26) wegen schweren Prozessbetrugs, Urkundenfälschung und Rechtsbeugung. Jeder zivilrechtliche oder außergerichtliche Versuch, diese Dokumentation zu zensieren, offline zu nehmen oder zu manipulieren, stellt einen direkten Eingriff in laufende verfassungsrechtliche und strafrechtliche Ermittlungsverfahren dar und wird den obersten Bundesbehörden als Beweisvereitelung (§ 258 StGB) gemeldet.
Zweck der Veröffentlichung:
Diese Veröffentlichung dient nicht der Diffamierung, sondern der Wahrheitsfindung, der Transparenz und dem Schutz der Grundrechte meiner Kinder und mir. Ich handle hierbei in Ausübung meiner Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), meines Rechts auf wirksamen Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG) sowie im berechtigten Interesse (§ 193 StGB). Personen und Institutionen, die unmittelbar als Täter, Mittäter oder staatliche Organe an den nachgewiesenen Grundrechtsverletzungen beteiligt sind, werden aufgrund der absoluten Notwendigkeit für die Ermittlungsbehörden und zur Vermeidung von Verwechslungen mit ihrem vollen Namen und ggf. ihrer beruflichen Funktion genannt.
Gegendarstellung:
Jede betroffene Person oder Institution erhält das Recht auf Gegendarstellung. Diese kann an kontakt@taubenfreundschaft.de gesendet werden. Entsprechende Stellungnahmen werden transparent veröffentlicht und in den jeweiligen Artikeln ergänzt.
Diese Fallakte steht unter dem absoluten Schutz folgender Grundrechte und Gesetze:

  • Art. 19 Abs. 4 GG – Recht auf effektiven Rechtsschutz (Der Auslöser dieser Akte)
  • Art. 5 GG – Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Art. 6 GG & § 1666 BGB – Schutz von Familie und das staatliche Wächteramt (Kindeswohl)
  • Art. 20 Abs. 3 GG – Rechtsstaatsprinzip
  • Art. 103 GG – Rechtliches Gehör
  • Art. 2 Abs. 2 GG – Schutz der körperlichen Unversehrtheit
  • Art. 6 EMRK – Recht auf ein faires Verfahren
  • § 193 StGB – Wahrnehmung berechtigter Interessen
  • § 32 StGB – Notwehr (Abwehr gegen existenzvernichtende Gerichtsverfahren)
  • § 244 Abs. 2 StPO & § 286 ZPO – Pflichten zur Sachverhaltsaufklärung
  • Diese Fallakte ist kein Ausdruck von Wut. Sie ist ein Akt der juristischen Notwehr mit den Mitteln der absoluten Transparenz – innerhalb der Grenzen des Grundgesetzes und im Vertrauen darauf, dass das Bundesverfassungsgericht und die Öffentlichkeit dort Gerechtigkeit erzwingen, wo geschlossene Türen am Amtsgericht sie verhindern.

    Offener Brief: Wenn Recht schweigt, müssen wir laut werden
    📣 *§entinel vorlesen lassen?

    Dieser Beitrag ist Teil einer öffentlichen Initiative zur Aufarbeitung und Dokumentation von Missständen im deutschen Familien- und Gewaltschutzrecht. Wenn auch du betroffen bist: Bleib nicht leise.

    Ich schreibe diesen offenen Brief nicht aus einer Laune heraus. Ich schreibe ihn, weil ich – wie viele andere – das Vertrauen in ein System verliere, das eigentlich für Gerechtigkeit sorgen sollte. Ich schreibe ihn, weil ich Vater bin. Und weil meine Kinder und ich nicht mehr schweigen können.

    Wie konnte es so weit kommen?

    Seit über 11 Monaten sehen wir uns massiven Angriffen und juristischen Maßnahmen ausgesetzt – eingeleitet durch eine Person, die nicht nur familiär belastet ist, sondern auch durch Suchtprobleme und emotionale Instabilität auffällt. Unterstützt wird sie dabei von einem ehemaligen Polizeibeamten, der offenbar seinen Eid auf das Gesetz längst vergessen hat.

    Ich habe mich verteidigt. Mit Worten. Mit Beweisen. Mit Zeugen. Mit Gutachten in Arbeit. Ich bin selbst in psychologischer Behandlung, weil ich krank geworden bin durch dieses Verfahren, das sich wie eine Waffe gegen uns richtet.

    "Wie lange muss man leiden, bevor Hilfe kommt?"

    Was fordere ich?

    • Eine unabhängige Prüfung der Prozessfähigkeit von Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine unabhängige Prüfung auf Haftgründe gegen Frau Gabi Kießler und Herr Lothar Kießler (einen pensionierten Polizist!)
    • Eine interne Überprüfung der Verfahrensführung durch die Berliner Justiz
    • Eine politische Stellungnahme – denn hier wird Recht gebeugt durch Wegsehen

    * Das Vorlesen von §entinel dient der Vereinfachung! Diese Videodatei werden Automatisch durch die KI generiert! Da es bei einer KI zu Verständigungsproblemen kommen kann und der Text falsch verstanden wird, sollte bei unklarheiten der zugehörige Text geprüft werden!

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